Können meine Teilzeitkräfte zur Altersteilzeit wechseln?

Frage: Neulich ist ein Mitarbeiter mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 25 Stunden an mich herangetreten, weil er gern im Rahmen der Altersteilzeit seine wöchentliche Arbeitszeit reduzieren möchte.

Kann er das, obwohl er bereits einen Teilzeitarbeitsvertrag hat?

Teilzeitkräfte können in Altersteilzeit gehen

Antwort: Ja, das ist möglich. Altersteilzeit können Sie mit allen Mitarbeitern vereinbaren, die auf Dauer in Ihrem Unternehmen beschäftigt sind. Auch für diejenigen Ihrer Beschäftigten, die bereits in Teilzeit arbeiten, ist eine Altersteilzeitvereinbarung möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass Mitarbeiter in Teilzeit auch mit auf die Hälfte reduzierter Arbeitszeit noch in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig bleiben, also mehr als 400 € monatlich verdie- nen. Außerdem müssen sie natürlich alle übrigen Voraussetzungen erfüllen.

Teilzeitkräfte: Lohnersatzleistungen werden mit angerechnet

Das heißt, sie müssen das 55. Lebensjahr vollendet haben, in Zukunft Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder – wenn sie von der Versicherungspflicht befreit sind – auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens haben und eine Vorversicherungszeit in der Arbeitslosenversicherung von mindestens 1.080 Kalendertagen innerhalb der letzten 5 Jahre vor Beginn der Altersteilzeit aufweisen. Die Zeiten des Bezugs von Lohnersatzleistungen, z. B. Während Arbeitslosigkeit, werden dabei angerechnet.