Renter als freier Mitarbeiter – muss ich dann keine Sozialabgaben zahlen?

Ein Rentner hat mir angeboten, stundenweise als freier Mitarbeiter für mich zu arbeiten. Wir wissen aber beide nicht, wie das rechtlich läuft. Worauf müssen wir achten?

Frage: Die Arbeit wächst mir über den Kopf. Aber ich scheue mich vor der Bürokratie und den Kosten, jemanden einzustellen. Jetzt hat mir ein Rentner angeboten, stundenweise als freier Mitarbeiter für mich zu arbeiten. Wir wissen aber beide nicht, wie das rechtlich läuft. Worauf müssen wir achten?

Antwort: Jedes Verhältnis zu einem Mitarbeiter – ob festangestellt oder als freier Mitarbeiter – braucht einen rechtlichen Rahmen: Sie schließen also miteinander einen Vertrag. Zudem prüfen Sie als Auftrag- bzw. Arbeitgeber, ob und welche lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen entstehen.

Rentner als freier Mitarbeiter: Vorsicht Scheinselbstständigkeit

Ein Selbstständiger kann als freier Mitarbeiter für Sie arbeiten. Der Rentner in Ihrem Fall müsste also ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit anmelden – mit allen Ihnen bekannten Folgen. Seine Einnahmen hat er dann persönlich zu versteuern. Sie geben ihm – am besten schriftlich – Aufträge, über die er Ihnen Rechnungen erteilt. Was Sie ihm zahlen, setzen Sie als Betriebsausgaben ab.

Vorsicht: Die beschriebene Beschäftigung freier Mitarbeiter birgt ein Risiko! Wenn der Rentner so gut wie ausschließlich für Sie tätig ist und noch dazu wie ein Arbeitnehmer in Ihre Betriebsorganisation eingebunden ist, könnten die Behörden ihn als scheinselbstständig einstufen.

Dann gelten Sie doch als sein Arbeitgeber und müssten – auch rückwirkend – Sozialversicherungsbeiträge für ihn leisten. Um dieses enorme Risiko auszuschalten, empfehle ich Ihnen, vor Beginn der Zusammenarbeit bei der Deutschen Rentenversicherung Bund einen Antrag auf Statusfeststellung zu stellen. Weitere Informationen hierzu: www.deutsche-rentenversicherung.de – „Statusfeststellung“ in die Suche eingeben.

Altrnative: Rentner als Minijobber beschäftigen

Wenn der Rentner nicht als freier Mitarbeiter für Sie arbeiten soll, können Sie ihn als Minijobber einstellen, also als 400-Euro-Kraft oder als kurzfristig Beschäftigten. Letzteres ist deutlich günstiger, denn es fallen keine Sozialabgaben an. Bedingung: Der Rentner arbeitet in einem Jahr maximal 50 Tage oder 2 Monate auf Kurzfrist-Basis.