Wenn Sie einen Vertrag abgeschlossen haben, muss die die vereinbarte Leistung genauso erbringen wie verabredet. Verträge sind bindend! Ist ein Vertrag erst einmal geschlossen, kann ihn also keine Seite so einfach widerrufen.
Sicher ist es Ihnen aber auch schon passiert, dass Ihnen nach Abschluss eines Vertrags klar geworden ist, dass Sie ihn so gar nicht abschließen wollten, weil
- sich die Konditionen als unvorteilhaft herausstellten,
- Sie den Vertrag versehentlich abgeschlossen haben, ohne es wirklich zu wollen,
- der Vertragspartner seine Pflichten nicht wie vereinbart erfüllte.
Dann stellt sich die Frage: Wie kann der Vertrag wieder gelöst werden. Und dafür gibt es tatsächlich einige Möglichkeiten. Eine davon ist diese:
Der Vertrag ist überhaupt nicht wirksam geschlossen worden
Prüfen Sie zunächst, ob ein Vertrag- also Angebot und Annahme - vorliegt, an den Sie sich gebunden fühlen müssten.
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Selbst wenn Sie z. B. ein verbindliches Angebot abgegeben haben, kommt es nur zum Vertrag, wenn die andere Seite das Angebot unverändert annimmt. Sobald auch nur eine wesentliche Änderung vorgenommen wurde, z. B. bzgl. des Preises oder des Liefertermins, liegt keine vertragliche Einigung vor. Die Änderung - ob es nun eine Einschränkung oder eine Erweiterung ist - gilt dann als Ablehnung und neues Angebot. Sie sind frei, das anzunehmen (§ 150 Abs. 2 BGB).
Wann Sie Ihr Angebot in letzter Sekunde widerrufen können
Entscheiden Sie sich in letzter Sekunde noch anders, ist auch ein Widerrufen eines Angebots bzw. einer Annahme möglich. Allerdings nur so lange, wie die Erklärung dem Adressaten noch nicht zugegangen ist (§ 130 Abs. 1 Satz 2 BGB).
Beispiel: Sie schicken Vertragsunterlagen an einen Dienstleister Ihres Unternehmens. Nach Versand der Unterlagen erhalten Sie aber ein günstigeres Angebot. Sie rufen den Dienstleister umgehend an und widerrufen den bereits unterzeichneten Vertrag, bevor er zugegangen ist. Ihnen entstehen daraus keine Verpflichtungen.
Musterformulierung: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit widerrufe ich meine auf den Abschluss eines Vertrags über ... gerichtete Willenserklärung vom ...
Tipp: Problemlos widerrufen können Sie auch einen Vertrag, der sich als nichtig herausstellt, weil er gegen Rechtsvorschriften verstößt. Aus einem solchen Vertrag kann keine Partei Ansprüche geltend machen.