Dann heißt es: Machen Sie sich vor Abgabe unbedingt Kopien davon. Denn es kann passieren, dass die Beamten Ihre Unterlagen monatelang behalten und nicht herausrücken, selbst wenn Sie die Belege dringend benötigen.
Beispiel: Sie mussten die Quittung für einen Computer einreichen. Genau dieses Gerät geht kaputt, während der Kaufbeleg beim Finanzamt liegt. Wenn Sie keine Kopie haben, können Sie beim Händler keine Garantie geltend machen!
Finanzämter müssen Originalbelege nicht vor Prüfung herausgeben
Das Problem: Die Finanzämter behalten Unterlagen mitunter monatelang, wenn Ihre Angelegenheit wegen Arbeitsüberlastung immer wieder aufgeschoben wird. Und dagegen können Sie sich kaum wehren, selbst wenn Sie die Belege – wie im beschriebenen Beispiel – einmal dringend brauchen sollten. So urteilte das Niedersächsische Finanzgericht (Urteil vom 21.4.2010, Az. 7 K 228/08), dass das Finanzamt nicht dazu verpflichtet ist, Originalbelege vor der abschließenden Prüfung herauszugeben.
So kommen Sie schnell an die Steuererstattung vom Finanzamt
Eine solche Trödelei ist ärgerlich – doch richtig unangenehm wird es, wenn Sie eine Erstattung des Finanzamts nach Abgabe Ihrer Steuererklärung erwarten. Immer wieder kommt es vor, dass Finanzämter die Steuererklärung monatelang liegenlassen. Ist absehbar, dass Sie nach Abgabe Ihrer Steuererklärung 2010 mit einer Erstattung rechnen können, sollten Sie so vorgehen, um dem Finanzamt Beine zu machen:
Bei Abgabe:
Legen Sie der Steuererklärung ein Schreiben bei, mit dem Sie auf eine Erstattung hinweisen und deshalb freundlich darum bitten, die Bearbeitung zu beschleunigen.
6 Wochen nach Abgabe:
Ist der Steuerbescheid noch nicht eingegangen, rufen Sie höflich bei Ihrem Sachbearbeiter an, und fragen Sie nach, wann Sie mit dem Bescheid rechnen können.