Was ist Scheinselbstständigkeit überhaupt?
Scheinselbstständige sind beispielsweise solche Mitarbeiter, die ein monatlich festes Honorar erhalten, ohne dass die Firma jedoch für die Sozialabgaben aufkommt. Wer also vorsätzlich die Sozialabgaben hinterzieht, indem er Scheinselbstständige beschäftigt, kann sich auf eine Strafe gefasst machen, die ganze Existenzen zerstören kann.
Scheinselbstständigkeit vermeiden - aber wie? Das sind die Indizien und Anzeichen
Damit Sie ab sofort auf Nummer sicher gehen, habe ich Ihnen hier Indizien aufgelistet, die für eine Scheinselbstständigkeit sprechen. Überprüfen Sie, ob diese Indizien auf einen Ihrer beauftragten Freiberufler oder Selbstständigen zutreffen, und vermeiden Sie das Schlimmste.
Diese Indizien sprechen für eine Scheinselbstständigkeit
- Anweisungen muss Folge geleistet werden
- die Arbeit muss höchstpersönlich erbracht werden
- es dürfen keine Subunternehmer eingesetzt werden
- regelmäßige/gleichbleibende monatliche Zahlungen
- Übernahme von weiteren, nicht vertraglich geschuldeten Leistungen ohne zusätzliche Bezahlung
- Nutzung der Betriebsmittel des Auftraggebers (insbesondere weil der „freie” Mitarbeiter nicht über eigene Betriebsmittel verfügt)
- Stellung eines festen Arbeitsplatzes in den Räumlichkeiten des Auftraggebers, der auch genutzt wird
- Einbindung in die Organisation des Arbeitgebers.
Ordentliche Verträge und klare Regeln sind wichtig - wichtig ist aber auch immer die konkrete Arbeit selbst. Es ist riskant, freie Mitarbeiter über einen langen Zeitraum in den eigenen Firmenräumen zu festen Arbeitszeiten mit unternehmenseigenen Geräten und festen Ansprechpartnern im Unternehmen zu beschäftigen. Achten Sie daher darauf, dass Sie diese Schwachstelle eliminieren und keinen Ansatz für Ermittlungen bieten.
Doch auch bei der internen Kommunikation ist Vorsicht geboten. Gerichte schauen sich sehr gerne die interne E-Mail-Kommunikation als Beweismittel an, um zu beurteilen, wie das Arbeitsverhältnis konkret ausgestaltet war. Der Spruch „Wer schreibt, der bleibt“ gilt gerade in gerichtlichen Verfahren. Im Zweifel sollten Sie daher mögliche kompromittierende Anweisungen nur mündlich geben – diese lassen sich im Zweifel nicht beweisen.
Fazit: So vermeiden Sie eine Scheinselbstständigkeit gezielt!
Sorgen Sie also durch eine gute Organisation, geschulte Mitarbeiter und klare Verträge dafür, dass Sie erst gar nicht in die Gefahr des Verdachts der Scheinselbstständigkeit kommen. Zur Sicherheit sollten bei sensiblen Aufträgen diese nicht per E-Mail gesendet werden.
Falls Sie sich nicht sicher sind, wie Sie den Arbeitnehmer einordnen sollen, empfehle ich Ihnen, ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren bei der Rentenkasse durchführen zu lassen. Bei diesem wird das Arbeitsfeld genau beleuchtet und dann entschieden, ob eine selbstständige oder abhängige Tätigkeit vorliegt. Mit diesem Verfahren sind Sie immer auf der richtigen Seite.
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