Die Einzahlung in eine Direktversicherung ist für Sie als Arbeitgeber bequem, kann jedoch zur Kostenfalle werden, wenn der Mitarbeiter schon nach wenigen Jahren wieder aus dem Unternehmen ausscheidet. Warum? Weil die Direktversicherung in den ersten Jahren die Abschlussgebühren von den Beiträgen abzieht (Zillmerung). Deshalb ist bei einer Direktversicherung das Deckungskapital zunächst geringer als die Summe der eingezahlten Beiträge.
Achten Sie bei der Direktversicherung auf diese Kostenfallen
Folgende Kostenrisiken bei einer Direktversicherung sollten Sie kennen:
- Mitarbeiter, die Ihr Unternehmen verlassen, können sich darauf berufen, durch eine Zillmerung unangemessen benachteiligt worden zu sein. Die ehemaligen Mitarbeiter können von Ihnen eine Aufstockung der Versorgungsleistungen in Höhe der Differenz zwischen der ausgezahlten Versicherungsleistung und der Summe der eingezahlten Beiträge verlangen.
- Des Weiteren können Mitarbeiter Schadenersatz verlangen, wenn sie nicht korrekt über die Folgen einer Zillmerung der Direktversicherung aufgeklärt wurden.
Ein Beispiel zur Kostenfalle Direktversicherung:
Ein Mitarbeiter hatte eine Direktversicherung vereinbart, finanziert durch Entgeltumwandlung . Beim Abschluss der Direktversicherung wurden die Verwaltungskosten sofort mit den Beiträgen verrechnet. Nach drei Jahren verließ der Mitarbeiter Ihr Unternehmen, bislang wurden Beiträge in Höhe von EUR 7.004,- abgeführt. Das Deckungskapital lag jedoch auf Grund der Abzüge bei EUR 4.711,47. Der Mitarbeiter verlangte vom Arbeitgeber die Differenz und hielt die Entgeltumwandlung für ungültig.
Abschlusskosten einer Direktversicherung verteilen
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, das Entgeltumwandlungen bei einer Direktversicherung mit Zillmerung gültig sind. Mitarbeiter werden durch eine Zillmerung auch nicht benachteiligt, solange die Kosten über mehrere Jahre verteilt abgezogen werden. Deshalb können ausscheidende Mitarbeiter kein zusätzliches Geld auf Grund einer entstandenen Differenz verlangen. Abschlusskosten einer Direktversicherung müssen jedoch mindestens auf fünf Jahre verteilt abgezogen werden. Um Schadenersatzforderungen nach Abschluss einer Direktversicherung auszuschließen, ist es empfehlenswert, Ihre Mitarbeiter auf die Folgen einer Zillmerung hinzuweisen.
Noch besser ist es, wenn Sie den Vertrag auf den ausscheidenden Mitarbeiter übertragen. Dann wird der Vertrag durch den Mitarbeiter oder seinem neuen Arbeitgeber fortgeführt, die Abzüge wirken sich nicht unmittelbar aus. In diesem Fall schließen Sie das Haftungsrisiko einer Direktversicherung nahezu aus.
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