Kündigung: Änderung unter Vorbehalt angenommen
Der Fall: Am 24.11.2005 hatte ein Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis fristgerecht gekündigt. Gleichzeitig bot er seinem Arbeitnehmer einen neuen Arbeitsvertrag an, der auf einen Tarifvertrag Bezug nahm. Sollte dieser einmal „unwirksam werden“, würde ein anderer Tarifvertrag gelten. Der Arbeitnehmer nahm die Änderung nur unter Vorbehalt an und erhob Klage gegen die Änderungskündigung.
Änderungskündigung war unwirksam
Das Urteil: Er gewann. Grund: Für ihn war nicht erkennbar, welche konkreten Arbeitsbedingungen in Zukunft auf ihn zukommen können. Das Änderungsangebot war somit unbestimmt, die Änderungskündigung unwirksam (BAG, 15.1.2009, 2 AZR 641/07).
Arbeitgeber-Tipp: Nur wenn Ihr Arbeitnehmer mit einem „Ja“ oder einem „Nein“ auf das Angebot antworten kann, ist es bestimmt genug!