Der Fall: Ein Arbeitgeber, der in seiner Firma weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigte, kündigte einem Mitarbeiter „aus strategischen Gründen“.
Das Urteil: Glück gehabt! Im Kleinbetrieb können Sie Ihrem Mitarbeiter mit dieser Begründung durchaus kündigen (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, veröffentlicht am 26.10.2016, 6 Sa 265/15).
Tipp: Am besten verzichten Sie auch im Kleinbetrieb gleich ganz auf eine Begründung, wenn Sie einem Mitarbeiter schriftlich kündigen.
In Ihrer Firma arbeiten nicht mehr als 10 Mitarbeiter? Dann gibt’s gute Nachrichten: Möchten Sie einem Mitarbeiter kündigen, brauchen Sie dazu nicht einmal einen Grund.
Nicht mehr als 10: Das ist die Grenze
Das liegt am fehlenden gesetzlichen Kündigungsschutz in Kleinbetrieben. Der greift nämlich erst ein, wenn Sie als Arbeitgeber in der Regel mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz).
Ihr Vorteil als Arbeitgeber: Beschäftigen Sie also bis zu 10 Mitarbeiter, können Sie jedem Mitarbeiter unter Beachtung der geltenden Kündigungsfrist jederzeit kündigen, wenn Sie dabei einige kleine Grenzen beachten.
Schnell-Check: Das sind die Grenzen für Kündigungen in Kleinbetrieben
- Die Kündigung beruht auf willkürlichen oder sachfremden Motiven, wie z. B. wegen des Geschlechts.
- Ihre Kündigung verstößt gegen die guten Sitten, etwa aus Rachsucht.
- Die Kündigung lässt ein Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme vermissen, z. B. indem Sie als Arbeitgeber aus betriebsbedingten Gründen ohne betriebliche Interessen einem erheblich schutzbedürftigen Mitarbeiter anstelle eines Kollegen kündigen.
Haben Sie gerade 3-mal „Nein“ angekreuzt, müssen Sie sich wegen Ihrer Kündigung keine Sorgen machen.