Vorteile im Überblick
- Als Arbeitgeber profitieren Sie, solange für den Mitarbeiter nicht ohnehin schon der Höchstbetrag der Sozialversicherung anfällt.
- Ist der Mitarbeiter lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig eingestellt, hat er einen direkten finanziellen Vorteil.
- Arbeitet der Mitarbeiter als 400-Euro-Kraft, bekommt er seinen Lohn zwar brutto für netto heraus, manche Gehaltsextra werden jedoch nicht auf die 400-Euro-Grenze angerechnet und sind deshalb wiederum attraktiv.
15 abgabenfreie Gehaltsextras
Jetzt interessiert Sie bestimmt, welches Gehaltsextras es gibt. Welches wäre für Sie und Ihre Mitarbeiter interessant?
- Arbeitsessen - ein abgabenfreies Extra, wenn Sie einen Mitarbeiter für bis zu € 40,- brutto zum Essen einladen, um die Arbeitsabläufe zu beschleunigen.
- Für Aufmerksamkeiten zahlen Sie weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben, wenn der Wert der Sachzuwendung pro persönlichen Anlass € 40,- brutto nicht übersteigt. Beachten Sie, dass es sich um eine Sachzuwendung handeln muss, also nicht um Geld.
- Fährt Ihr Mitarbeiter häufig mit der Bahn? Übersteigt die eintretende Reisekostenersparnis den Anschaffungspreis der Bahn Card, lohnt es sich, die Kosten für die Bahncard zu übernehmen. Der Mitarbeiter darf die Bahncard auch privat nutzen.
- Übernehmen Sie die Kosten für Berufskleidung, unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter ebenfalls finanziell. Achtung: Es muss sich um typische Berufskleidung handeln, die für den Mitarbeiter privat nicht nutzbar ist.
- Sie können Ihren Mitarbeitern auch gesundheitsvorbeugende Maßnahmen bezahlen bis zu € 500,- im Jahr. Welche Angebote begünstigt sind, erfahren Sie bei den Krankenkassen.
- Ihre Mitarbeiter wissen es zu schätzen, wenn Sie Getränke und Genussmittel zum Verzehr im Betrieb zur Verfügung stellen.
- Als Gehaltsextra können Sie für Ihre Arbeitnehmer die Kosten für die Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen abgabenfrei übernehmen. Das gilt auch für Essensgeld.
- Sie haben die Möglichkeit, den Mitarbeitern ein betriebliches Mobiltelefon auch zur privaten Nutzung zu überlassen. Die Kosten tragen Sie als Arbeitgeber. Wichtig: Sie dürfen das Telefon den Mitarbeitern nicht schenken.
- Überlassen Sie einen betrieblichen PC Ihren Mitarbeiter auch zur privaten Nutzung.
- Notfallhilfen, die Sie Ihren Mitarbeitern bis zu € 600,- pro Jahr zur Linderung eines Notfalls zahlen.
- Gewähren Sie Rabatte auf Ihre Waren und Leistungen, bis ein € 1.080,- pro Jahr.
- Sachbezüge bis zu einem Wert von € 40,- brutto pro Mitarbeiter. Sehr beliebt sind Benzingutscheine.
- Trinkgelder, die Ihr Mitarbeiter von einem Kunden bekommt.
- Werkzeuggeld - erlauben Sie Ihren Arbeitnehmern, dass sie ihre eigenen Werkzeuge betrieblich nutzen und Sie dafür eine Entschädigung zahlen, die seine Aufwendungen nicht offensichtlich übersteigt.
- Zuschläge für Nacht- und Feiertagsarbeit