Teilzeitkräfte: Diese Pausenregelung gilt es zu beachten

Die Frage: Eine Teilzeitkraft arbeitet an 3 Tagen die Woche je 7 Stunden und möchte gerne ohne Pause durcharbeiten, um früher Feierabend machen zu können. Muss ich ihr Pausen anrechnen, und wenn ja, wie viele?

30 Minuten Pause bei mehr als 6 Stunden Arbeit sind Pflicht

Die Antwort: Nach § 4 Arbeitszeitgesetz müssen Sie allen Mitarbeitern, die mehr als 6 Stunden am Stück arbeiten, eine Pause von mindestens 30 Minuten gewähren. Sie können die Pause auch in mehrere Zeitabschnitte einteilen, die aber alle mindestens 15 Minuten lang sein müssen (hiervon kann in einem Tarifvertrag allerdings abgewichen werden). Sie sind außerdem verpflichtet, die Pausen vorher festzulegen. Der Arbeitnehmer kann auf seine Pausen auch nicht verzichten.

Pausen zählen nicht zur bezahlten Arbeitszeit

Achtung: Pausen zählen nicht zur bezahlten Arbeitszeit!

Musterformulierung

„Die Arbeitszeit beträgt wöchentlich 21 Stunden ohne die Berücksichtigung von Pausen. Die Arbeit beginnt montags, dienstags und mittwochs je um 8 Uhr und endet um 15.30 Uhr. Die Mittagspause ist von 12.00 bis 12.30 Uhr einzuhalten.“