Steuern sparen durch die Beschäftigung von Angehörigen in Ihrem Betrieb
Der Effekt ist immer der gleiche: Das Geld bleibt in der Familie – aber die Kosten können Sie als Betriebsausgaben nutzen, um die Steuerlast zu senken. Wenn Sie zwei Mini-Jobber aus der Familie in der zweiten Jahreshälfte 2011, also ab Juli, einstellen, können Sie je nach Steuersatz noch bis zu 1.160€ sparen – das zeigt die folgende Beispielrechnung:
Beispiel: So viel Steuern können Sie sparen
Sie beschäftigen Ihren Ehepartner und Ihren Sohn ab Juli 2011 für 400€ pro Monat.
Dann sieht Ihre steuerliche Rechnung für das zweite Halbjahr 2011 so aus:
Lohn, Steuern und Abgaben monatlich für zwei 400-€-Jobber: | 1.045,92€ |
Den Nettolohn in Höhe von zusammen 800€ sowie die Pauschalbeiträge von 245,92€ können Sie in 2011 noch für 6 Monate als Betriebsausgaben geltend machen. Das sind zusammen: | 6.275,52€ |
Ihr Steuersatz: z.B. 30%
Steuerersparnis: | 1.882,66€ |
Zusätzlicher Gewinn 2011: (Steuerersparnis minus Pauschalbeiträge) | 407,17€ |
Bei Steuersatz: z.B. 42%
Steuerersparnis: | 2.119,29€ |
Zusätzlicher Gewinn 2011: (Steuerersparnis minus Pauschalbeiträge) | 1.160,20€ |
Das müssen Sie bei der Beschäftigung von Angehörigen beachten
Tipp 1: Beachten Sie den Jugendschutz, wenn Sie Ihre Kinder als Mini-Jobber beschäftigen. Das wird häufig übersehen: Besondere Einschränkungen gelten für Jugendliche, die unter 16 Jahre alt sind. Verstoßen Sie gegen den Jugendschutz, wird das Finanzamt das Arbeitsverhältnis im Fall einer Überprüfung nicht anerkennen.
Tipp 2: Schließen Sie immer einen schriftlichen Arbeitsvertrag ab, wenn Sie Angehörige beschäftigen. Sonst passiert es schnell, dass das Finanzamt das Arbeitsverhältnis nicht anerkennt und den Betriebsausgabenabzug ablehnt. Sorgen Sie deshalb auch dafür, dass das Arbeitsverhältnis ordentlich durchgeführt wird. Das heißt: Der Arbeitslohn muss angemessen sein und tatsächlich überwiesen werden, die Arbeit muss sinnvoll sein und es muss ein Arbeitsplatz vorhanden sein. Wenn im Vertrag keine festen Arbeitszeiten vereinbart sind, halten Sie die tatsächlichen Arbeitszeiten auf einem Stundenzettel fest.