Text: "Güter beim Export richtig klassifizieren". Zwei Personen ordnen Kisten mit Nummern.

Exportklassifizierung: So klassifizieren Sie Güter beim Export richtig

Wesentliches Element der Exportkontrolle sind die verschiedenen Güterlisten. Die Klassifizierung ist deshalb eine Ihrer Kernaufgaben. Jeder Fehler kann hier zum folgenschweren Bumerang werden. Für Ihr Unternehmen und Sie persönlich. Es ist deshalb wichtig, dass Sie strukturiert klassifizieren und klaren Regeln folgen.
Inhaltsverzeichnis

Warum ist die richtige Klassifizierung beim Export so wichtig?

Erachten Sie eines Ihrer auszuführenden Güter fälschlicherweise als „nicht gelistet“, ist dieser Fehler in der Regel irreparabel. Die Folgen sind dann verheerend. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie deshalb etwaige Unsicherheiten bei der Klassifizierung restlos beseitigen.  

Verbindlichkeit und Professionalität sichern Ihre berufliche Existenz. „Es wird schon gut gehen!“ oder „Mit großer Wahrscheinlichkeit nicht gelistet!“ sind Annahmen, die Sie sich in diesem risikobehafteten Umfeld nicht leisten können.  

Welche Güterlisten werden für die Klassifizierung benötigt?

Klar ist regelmäßig, dass Ausfuhrliste und Anhang I der EU-Dual-Use-VO zu prüfen sind. Keinesfalls vergessen dürfen Sie aber die Güterlisten, die Sie in verschiedenen Embargo-Verordnungen finden (z. B. in den Anhängen zum Iran- oder zum Russland-Embargo).

Wichtiger Hinweis zum Russland-Embargo

Die fortlaufende Erweiterung der Anhänge zur VO (EU) 833/2014, allen voran Anhang XXIII, markiert eine strategische Zäsur im Russland-Geschäft.

Der Fokus des Gesetzgebers hat sich grundlegend verschoben. Weg von einer rein militärischen Betrachtung, hin zu einer umfassenden Blockade von Gütern, die einen wirtschaftlichen oder industriellen Mehrwert für die russische Kriegsmaschinerie bieten könnten. Für Unternehmen bedeutet dies, dass die Prüfung nicht mehr bei Dual-Use-Gütern endet. Die aktuelle Liste umfasst mittlerweile weite Bereiche des allgemeinen Maschinenbaus, elektronische Komponenten sowie diverse chemische Erzeugnisse. Eine manuelle Prüfung ist angesichts der hohen Frequenz der EU-Sanktionspakete operativ kaum noch leistbar. Entscheidend für die Rechtssicherheit ist heute die Integration aktueller Zolltarifnummern in ein automatisiertes Screening-System, um bei jeder Verschärfung der Anhang-Listen sofort eine Identifikation betroffener Produkte aus dem eigenen Portfolio sicherzustellen.

Worauf ist bei der Klassifizierung von Gütern zu achten?

Befolgen Sie die folgenden Regeln, können Sie Fehler, die Ihre Kollegen bereits gemacht haben, systematisch vermeiden.

Interpretationen bei Güterlisten vermeiden

Bei den Güterlisten handelt es sich um Gesetzestexte. Deren Wortlaut ist verbindlich. Prüfen Sie immer die vollständige Listenposition und beachten Sie die entsprechenden Anmerkungen. Klären Sie Unklarheiten hinsichtlich der Tatbestandsvoraussetzungen lückenlos ab. Vermeiden Sie es unbedingt, Begriffe weit auszulegen oder eigene Interpretationen vorzunehmen!  

Systematik von Ausfuhrliste und Anhänge der EU-Dual-Use-VO verstehen

Die Güterlisten folgen einer besonderen Systematik. Nur wenn Sie die Ordnung – also das Grundgerüst – der verschiedenen Listen verstehen, können Sie rechtssicher klassifizieren. Befassen Sie sich deshalb eingehend mit dem Aufbau der Ausfuhrliste sowie Anhang I und IV der EU-Dual-Use-Verordnung (VO (EU) 2021/821).  

Güter vollständig klassifizieren

Natürlich stürzen Sie sich zunächst auf Ihre problematischen Güter. Das ist menschlich und durchaus sinnvoll. Vergessen Sie aber nicht, auch dem ersten Anschein nach unsensible Güter zu prüfen. Die persönliche Einschätzung kann hier folgenschwer täuschen. Überfliegen Sie doch einfach mal die eigentlich für Sie irrelevanten Listenpositionen. Sie werden feststellen, welche vermeintlich unkritischen Güter tatsächlich gelistet sind. Vergessen Sie nicht, dass auch bestimmte Software bzw. Technologie von den Listen erfasst wird.  

Prüfmethoden und Messverfahren berücksichtigen

Verschiedene Listenpositionen stellen hinsichtlich der technischen Beschaffenheit auf bestimmte Referenz- bzw. Grenzwerte ab. In diesem Zusammenhang sind regelmäßig bestimmte Prüf- bzw. Messverfahren explizit benannt. Ignorieren Sie diese Vorgaben nicht, und versuchen Sie auch nicht, die entsprechenden Werte durch angepasste Prüf- oder Messmethoden zu unterschreiten. Bestehen Unklarheiten hinsichtlich der vorgegebenen Verfahren, sollten Sie sich unbedingt mit dem BAFA in Verbindung setzen.  

Technisches Know-how sichern

Die Klassifizierung von Gütern erfordert nicht selten umfangreiches technisches Know-how. Als Profi im Bereich des Außenhandels verfügen Sie zwar über Spezialkenntnisse. Die Beschaffenheit aller Ihrer Güter werden Sie aber regelmäßig in der erforderlichen Detaillierung nicht kennen. Greifen Sie deshalb unbedingt auf die Expertise in Ihren Fachabteilungen zurück. Nur dort finden Sie das benötigte Wissen.  

Wie klassifizieren Sie Maschinen beim Export richtig?

Zur Ausrüstung vieler Techniker und Außendienstmitarbeiter gehören Werkzeug- und Messmaschinen. Letztere zählen sowohl zoll- als auch außenwirtschaftsrechtlich zu den „heißen Eisen“. Je nach den technischen Parametern können diese Maschinen von der Ausfuhr- oder der Güterliste der EU-Dual-Use-VO erfasst sein. Entsprechende Transaktionen wären dann grundsätzlich genehmigungspflichtig. Zur Vereinfachung der Klassifizierung und Antragstellung hat das BAFA Fragebögen bereitgestellt.  

Vorteile der BAFA Fragebögen

Durch Nutzung der Fragebögen dokumentieren Sie die entscheidungsrelevanten Beschaffenheitsmerkmale der entsprechenden Maschinen. Sie erleichtern dem BAFA damit die Bearbeitung Ihrer Anträge. Das kommt im Wesentlichen Ihrem Unternehmen zugute. Schließlich vermeiden Sie dadurch auch Rückfragen und unnötigen Zeitverlust. Die Fragebögen finden Sie auf der Homepage des BAFA.  

Die Fragebögen behandeln folgende Maschinen:  

  • Koordinatenmessmaschinen
  • Drehmaschinen
  • Fräsmaschinen
  • Schleifmaschinen
  • Software für numerische Steuerungen

Welche organisatorischen Anforderungen müssen Sie bei der Exportklassifizierung erfüllen?

Die Klassifizierung beim Export ist eine Ihrer wichtigsten Aufgaben. Sie müssen sie ordnungsgemäß in Ihre Abläufe implementieren. Zoll und Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) legen genau hierauf ihren Fokus. Erfüllen Sie also unbedingt folgende Mindestanforderungen:  

  • Definieren Sie die Zuständigkeiten (auch für das Monitoring von Gütern und Güterlisten).  
  • Nehmen Sie die Aufgabe der Klassifizierung in die entsprechenden Stellenbeschreibungen auf.  
  • Verfassen Sie Prozessbeschreibungen und Arbeitsanweisungen.  
  • Stellen Sie organisatorisch sicher, dass Rechtstexte und Produktinformationen immer auf dem aktuellen Stand sind.  
  • Nehmen Sie die mit der Klassifizierung beauftragten Mitarbeiter in die entsprechende Aus- und Fortbildungsplanung auf.  
  • Implementieren Sie einen leistungsfähigen Monitoringprozess.  

Was ist beim Umschlüsselungsverzeichnis zu beachten?

Viele Unternehmen vertrauen vorbehaltlos dem sogenannten Umschlüsselungsverzeichnis. Es dient als Hilfsmittel zur Überleitung von nach dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik klassifizierten Gütern für Zwecke der Exportkontrolle. Das Umschlüsselungsverzeichnis kann Ihnen bei der Prüfung auf Listung helfen. Es ist aber nicht rechtsverbindlich, kann also nur ein Hilfsmittel sein. Rechtlich relevant ist ausschließlich die Ausfuhrliste und diese sollten Sie immer gegenprüfen.  

Warum sollten Sie die Güterlisten regelmäßig überprüfen?

Die Inhalte der verschiedenen Güterlisten (z. B. Ausfuhrlisten, Anhang I der Dual-Use-VO, Güterlisten in den Embargo-Verordnungen) können sich ändern. Auch hinsichtlich der spezifischen technischen Merkmale (vgl. aktuell die Überarbeitung des Anhang I der Dual-Use-VO). Sie müssen die Güterlisten also im Auge behalten. Auch die Beschaffenheit Ihrer Güter müssen sie monitoren. Ändern sich die technischen Merkmale, müssen Sie die Listenkriterien unmittelbar gegenprüfen.  

Wichtiger Hinweis zu geopolitische Konflikten

Die geopolitische Verschränkung von Konflikten, etwa durch die Allianz zwischen Moskau und Teheran, hat die regulatorische Überwachung durch EU- und US-Behörden massiv intensiviert.

Für exportorientierte Unternehmen ist es gefährlich, sich allein auf die EU-VO 833/2014 zu verlassen. Aufgrund der extraterritorialen Reichweite des US-Rechts müssen US-Sanktionslisten in die Compliance-Strategie integriert werden. Bei der Anwendung der Güterlisten ist zudem ein fundamentaler Fehler zu vermeiden. Ein isoliertes Nachschlagen in den Anhängen greift zu kurz. Die den Listen zwingend vorgeschalteten Allgemeinen Anmerkungen definieren den exakten Geltungsbereich, die Ausnahmeregelungen und die rechtliche Auslegung der Güterkategorien. Wer diese Anmerkungen übergeht, riskiert eine rechtlich fehlerhafte Klassifizierung, die bei behördlichen Prüfungen schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen kann. Ein valider Compliance-Prozess beginnt daher immer bei den allgemeinen Definitionen des gesamten Rechtsdokuments.

Wie sollte bei unbestimmten Rechtsbegriffen in der Dual-Use-VO vorgegangen werden?

Verschiedene Listenpositionen enthalten unbestimmte Rechtsbegriffe. Beispiel: „Besonders hergerichtet zur Herstellung von …“ Wann das entsprechende Gut nun als besonders hergerichtet gilt, ist nicht explizit definiert. Gehen Sie in diesen Fällen immer auf Nummer sicher. Klären Sie deshalb immer mit dem BAFA ab, welche Kriterien für eine Listung in Ihrem Fall erfüllt sein müssen. Achten Sie darauf, dass die entsprechende Korrespondenz schriftlich (z. B. per E-Mail) erfolgt.  

Was ist die Auskunft zur Güterliste?

Die Auskunft zur Güterliste (AzG) ist ein güterbezogenes technisches Gutachten. Es sagt aus, dass die in dieser AzG erfassten Güter nicht von Teil I der Ausfuhrliste und Anhang I der EU-Dual-Use-VO erfasst werden. Sie erhalten damit also Gewissheit darüber, ob eine Listung Ihrer Güter vorliegt. Den Antrag auf eine AzG können Sie online über ELAN-K2 stellen.