
Schritt-für-Schritt: So werden Lohnpfändungen zum Kinderspiel
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Lohnpfändungen flattern nicht täglich auf Ihren Tisch. Nach Zustellung mit dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss sollten Sie folgende Aufgaben erledigen:
- Die Drittschuldnererklärung innerhalb von 14 Tagen abgeben
- Den pfändbaren Lohnanteil berechnen und einbehalten
- Den gepfändete Betrag an den Gläubiger überweisen
Unterhaltsberechtigte sind mit bis zu 5 Personen in der Berechnung von Ihnen zu berücksichtigen.
Das sind
- der Ehegatte, auch der geschiedene Ehegatte, oder der Lebenspartner in einer gesetzlich anerkannten Lebenspartnerschaft,
- Verwandte in gerader Linie, also Kinder, Enkel, Eltern, Großeltern sowie eigene nicht eheliche Kinder,
- die Mutter des nicht ehelichen Kindes nach Geburt des Kindes.
Wie Sie bei einer Lohnpfändung Schritt-Für-Schritt richtig vorgehen, erfahren Sie in diesem Gratis-Ratgeber. Fordern Sie gleich hier Ihr Exemplar an:
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