Arbeitsvertrag: Arbeitszeit über 40 Wochenstunden – geht das?

Die Frage: Wir haben in unseren Arbeitsverträgen für unsere vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer eine 40-Stunden-Woche vereinbart (bei 5 Arbeitstagen). Können wir nun bei Neueinstellungen eine 42-Stunden-Woche festlegen, ohne dadurch gegen das Arbeitsgesetz zu verstoßen?

Die Frage: Wir haben in unseren Arbeitsverträgen für unsere vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer eine 40-Stunden-Woche vereinbart (bei 5 Arbeitstagen). Können wir nun bei Neueinstellungen eine 42-Stunden-Woche festlegen, ohne dadurch gegen das Arbeitsgesetz zu verstoßen? Und kann auch bei den bereits bestehenden Arbeitsverträgen die wöchentliche Arbeitszeit angehoben werden (bei entsprechend angehobener Vergütung)?

Arbeitsvertrag: Nicht mehr als 48 Stunden Arbeitszeit pro Woche

Die Antwort: Normalerweise darf die Arbeitszeit 8 Stunden pro Tag nicht überschreiten. Sie kann aber auf bis zu 10 Stunden täglich verlängert werden. Im Wochendurchschnitt dürfen es aber auf Dauer nicht mehr als 48 Stunden sein. Also können Sie mit Ihren neuen Mitarbeitern ohne Weiteres eine Arbeitszeit von 42 Wochenstunden vereinbaren. Die Anhebung der Arbeitszeit bei bestehenden Verträgen müssen Sie einvernehmlich vereinbaren. Ohne Mitwirkung der betroffenen Mitarbeiter müssten Sie eine Änderungskündigung aussprechen. Wenn Sie aber die 2 Stunden auch entsprechend vergüten, wird sich vermutlich keiner sträuben. Sprechen Sie einfach mit Ihren Mitarbeitern, erläutern Sie Ihre Beweggründe – dann klappt meist auch eine einvernehmliche Regelung.