Ein Dauerbrenner im Arbeitsrecht ist das Thema „Abmahnung“. Hier die Antworten auf drei der häufigsten Fragen zu diesem Thema:
Frage 1: „Wie lange habe ich Zeit, eine Abmahnung auszusprechen?“
Sobald Sie von dem abmahnungswürdigen Fehlverhalten Ihres Mitarbeiters erfahren, können Sie eine Abmahnung aussprechen. Zwar gibt es keine Regelfrist, innerhalb deren Sie als Arbeitgeber verpflichtet sind, eine Pflichtverletzung abzumahnen. Aber spätestens nach Ablauf von 6 Monaten kann das Recht zur Abmahnung verwirkt sein (LAG Nürnberg, Urteil vom 14.06.2005, Aktenzeichen: 6 Sa 367/05).
Frage 2: „Wie lange wirkt eine Abmahnung?“
Ein „Mindesthaltbarkeitsdatum“ gibt es bei Abmahnungen nicht. Nach Meinung der meisten deutschen Arbeitsgerichte hat sich eine Abmahnung aber spätestens nach 2 Jahren erledigt, wenn sich der Mitarbeiter in dieser Zeit vertragstreu verhalten hat. Danach können Sie auf das abgemahnte Fehlverhalten keine Kündigung mehr stützen.
Frage 3: „Machen Schreibfehler eine Abmahnung unwirksam?“
Schon kleine Fehler, wie ein falsches Datum oder ein fehlerhaft geschriebener Name, machen eine Abmahnung insgesamt unwirksam (LAG Hamm, Urteil vom 20.05.2005, Aktenzeichen: 15 Sa 378/05).
Egal ob es um brandneue Urteile der Arbeitsgerichte geht, die für Sie als Arbeitgeber, als Führungskraft oder als Personalverantwortlicher von Bedeutung sind oder zum rechtssicheren Umgang mit Abmahnungen, Zeugnissen, Kündigungen. Jetzt bekommen Sie die aktuellsten und wichtigsten Tipps frei Haus.
| Redaktion Wirtschaftswissen
-
Misswirtschaft, eine schwierige Marktlage oder Überschuldung können zu einer Betriebsschließung führen. In der Folge verlieren alle Beschäftigten…
Artikel lesen
| Redaktion Wirtschaftswissen
-
Bei jedem Beschäftigungsverhältnis haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Kündigungsrecht. In der Praxis gibt es jedoch Arbeitsverhältnisse, die…
Artikel lesen
| Günter Stein
-
Möchten Sie das Gehalt Ihres Beschäftigten anpassen? Steht ein Umzug an und soll ein Mitarbeiter künftig am neuen Firmensitz eingesetzt werden? Bei…
Artikel lesen
| Frank Wittke
-
Eine der schwierigsten Aufgaben ist es, einem Mitarbeiter zu kündigen. Als wäre das nicht schon genug: Läuft das Kündigungsgespräch schlecht, können…
Artikel lesen
| Günter Stein
-
Erst kündigen und dann auch noch freihaben. Für viele Arbeitgeber klingt dies wie der blanke Hohn. Insbesondere, wenn der betreffende Mitarbeiter…
Artikel lesen