Ein solcher Vertrauensmissbrauch ist auch gegeben, wenn Ihr Mitarbeiter teure Geschenke von Geschäftspartnern annimmt (hier: Eintrittskarten für ein Bundesliga-Fußballspiel für über 100 €) und so den Eindruck erweckt, käuflich zu sein. Ob der Mitarbeiter dann tatsächlich für Sie nachteilige Geschäfte abschließt, spielt keine Rolle. Im Urteilsfall war wegen der rund 25-jährigen Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters allerdings nur die fristgemäße Kündigung wirksam (LAG Rheinland- Pfalz, 16.1.2009, 9 Sa 572/08).
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