Können Sie den Mitarbeiter zu anderen Bedingungen oder an einem anderen Ort weiterbeschäftigen, hat die Änderungskündigung Vorrang vor einer Beendigungskündigung.
Im Zweifel immer zur Änderungskündigung greifen
Empfehlung: Auch wenn der Ort einer möglichen Weiterbeschäftigung sehr weit entfernt ist, sprechen Sie besser eine Änderungskündigung aus. Dann hat es der Arbeitnehmer selbst in der Hand, das Angebot abzulehnen mit der Folge, dass die Kündigung das Arbeitsverhältnis beendet.
Vier Tipps für Ihre Änderungskündigung
- Prüfen Sie, ob Sie die Änderungen nicht bereits im Wege Ihres Weisungsrechts durchsetzen können. Ist das der Fall, wäre eine Änderungskündigung unzulässig.
- Sprechen Sie eine förmliche Änderungskündigung auch dann aus, wenn Ihr Mitarbeiter das Angebot bereits bei vorangegangenen Verhandlungen abgelehnt hat.
- Beziehen Sie Ihr Änderungsangebot auf einen konkreten Arbeitsplatz unter vollständiger Mitteilung der neuen Vertragsbedingungen.
- Beschränken Sie Ihr Angebot auf die für die Weiterbeschäftigung erforderlichen Änderungen. Ändern Sie z. B. Neben dem Arbeitsort zugleich noch die Urlaubsdauer, wäre Ihr Angebot nicht mehr sozial gerechtfertigt.