Das Urteil: Häufige Kurzerkrankungen können eine krankheitsbedingte Kündigung rechtfertigen, wenn eine negative Gesundheitsprognose besteht und die Fehlzeiten zu erheblichen Beeinträchtigungen der betrieblichen Interessen geführt haben. Hier konnte der Arbeitnehmer die negative Prognose nicht entkräften: Allein die Behauptung, dass die einzelnen Erkrankungen jeweils ausgeheilt sind, reiche nicht aus.
Denn aus der Gesamtheit des Krankheitsbildes ergibt sich eine überdurchschnittlich hohe Krankheitsanfälligkeit. Der Arbeitnehmer hätte konkret vortragen müssen, dass und auf Grund welcher neuen Tatsachen oder Umstände die Ärzte für die Zukunft von einer geringeren Krankheitsanfälligkeit ausgehen (LAG Schleswig-Holstein, 3.11.2005, 3 Sa 320/05).
Fazit: Ist Ihr Mitarbeiter immer wieder kurz erkrankt, ist er in der Pflicht, eine negative Prognose zu entkräften.