Die Antwort: Befristete Arbeitsverhältnisse dürfen während der Laufzeit generell nicht ordentlich gekündigt werden. Es sei denn, Sie haben sich die ordentliche Kündigung im Arbeitsvertrag ausdrücklich vorbehalten. Das ist bei Ihnen aber nicht der Fall – deshalb ist die vorzeitige ordentliche Kündigung nicht möglich.
Tipp: Behalten Sie sich mit folgender Formulierung in allen Verträgen zukünftig ein Kündigungsrecht vor:
- Die Arbeitsvertragsparteien vereinbaren ausdrücklich die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung.
- Das befristete Arbeitsverhältnis kann beiderseits durch ordentliche Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen (oder tarifvertraglichen) Kündigungsfristen beendet werden.
- Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.