Um einer Insolvenz zu entgehen, müssen wir Personal abbauen. Können Sie uns zunächst einen kleinen Überblick geben, wie wir betriebsbedingte Kündigungen vor den Arbeitsgerichten gewinnen können?
Wie eine betriebsbedingte Kündigung im Normalfall abläuft
Die Antwort: Ihnen ist sicherlich klar, dass Sie sich in eine professionelle anwaltliche Beratung begeben sollten. Hier einige Hinweise, wie eine Kündigung abläuft: In Kleinbetrieben bis zehn Arbeitnehmer können Sie jederzeit Kündigungen ohne eine Begründung aussprechen. Ihre Mitarbeiter haben keinen Kündigungsschutz. Anders sieht es aus, wenn Kündigungsschutz besteht. Das kann unabhängig von der Betriebsgröße besonderer Kündigungsschutz beispielsweise für Schwangere, Schwerbehinderte oder Betriebsratsmitglieder sein, oder auch der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Nur in diesen Fällen benötigen Sie einen Kündigungsgrund. Dieser Grund wird dann von einem Arbeitsgericht überprüft wird, wenn einer der Gekündigten Kündigungsschutzklage einreicht.
In welchen Fällen eine betriebsbedingte Kündigung rechtens ist
Das Gericht prüft, ob Ihre betriebsbedingte Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse sozial gerechtfertigt sein kann.
- Dazu muss zunächst ein Arbeitsplatz wegfallen. Die Ursache des Wegfalls von Arbeitsplätzen kann Ihre unternehmerische Entscheidung sein.
- Als nächstes prüfen Sie, ob eine Weiterbeschäftigungsmöglichkei<wbr />t auf einem anderen Arbeitsplatz im Betrieb besteht.
- Anschließend führen Sie die Sozialauswahl durch. Bestimmen Sie, welche vergleichbaren Arbeitnehmer in die Sozialauswahl einzubeziehen sind. Eine Vergleichbarkeit liegt dann vor, wenn die Arbeitnehmer austauschbar sind. Vollzeitkräfte und Teilzeitkräfte sind grundsätzlich nicht vergleichbar. Im Rahmen der Sozialauswahl haben Sie diese sozialen Gesichtspunkte zu beachten: Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung.
- Zu guter Letzt sprechen Sie eine Kündigung aus. Ihre Kündigung muss schriftlich erfolgen, also insbesondere muss sie auch eigenhändig unterschrieben sein.