Der Arbeitnehmer sah das anders:
Er war der Auffassung, eine Zustellung durch die Post sei in seinem Wohngebiet nach 16.00 Uhr nicht mehr üblich. Er habe daher mit dem Einwurf um diese Zeit nicht mehr zu rechnen brauchen.
Fatale Folge:
Das Landesarbeitsgericht Köln gab dem Arbeitnehmer Recht. Zwar gebe es keine allgemeine Regel, wann in Deutschland mit der Leerung der Briefkästen zu rechnen sei. Eine Postzustellung und damit auch eine Leerung nach 16.00 Uhr entsprechen jedenfalls nicht dem üblichen Geschehen. Das Kündigungsschreiben, welches erst um 16.13 Uhr in den Briefkasten gelangt war, ging daher dem Arbeitnehmer erst am nächsten Tag zu (LAG Köln, Az.: 4 Sa 721/10). Die Uhrzeitfalle hatte zugeschlagen!
Tipp: So machen Sie es besser
Wenn Sie einem Mitarbeiter kündigen müssen, kommt es für eine Reihe von Rechtsfragen (insbesondere Kündigungs- und Klagefristen) auf den Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung beim Arbeitnehmer an. Wird die Kündigung in den Briefkasten des Mitarbeiters eingeworfen, ist zu fragen, wann der Arbeitnehmer mit dem Einwurf zu rechnen und daher seinen Briefkasten zu leeren hatte. Eine generalisierende Zustellzeit, die für das gesamte Bundesgebiet einheitlich gilt, hat sich bis heute nicht herauskristallisiert. Das vorliegende Urteil des LAG Köln hat dies noch einmal bestätigt.
Achtung:
Die Rechtsprechung stellt bei einem Einwurf außerhalb der Vormittagsstunden auf die Gepflogenheiten des Wohngebiets und die Größe der Stadt ab. Teilweise lässt sie sogar persönliche Umstände des Empfängers einfließen. Ist die übliche Zustellzeit bereits um 11.00 Uhr abgelaufen, kann bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer mit besonderen Arbeitszeiten ggf. auch 2 Stunden später noch mit einem Zugang gerechnet werden.
Tipp: Um ganz sicherzugehen, sollten Sie die Kündigung lieber einen Tag früher als später losschicken.
Extra-Tipp: Sollten Sie den perfekten Zeitpunkt dennoch einmal versäumt haben, müssen Sie spätestens vor Gericht beweisen, warum gerade im Wohngebiet des Gekündigten die übliche Zustellzeit über den Vormittag hinausgeht. Hilfreich können dabei Nachbarn oder die Zusteller selbst als Zeugen sein.