Selbstständige organisatorische Einheiten
Möglich ist das, wenn Sie bzw. Ihre GmbH mehrere Betriebe haben, in denen jeweils nicht mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt sind. Ist jeder der Betriebe in ausreichendem Maße selbstständig, kann es sich um mehrere Kleinbetriebe handeln. Das hat das Bundesarbeitsgericht jüngst klargestellt (BAG, 28.10.2010, Az: 2 AZR 392/08).
Kündigungsschutz gilt in einem Filialbetrieb nicht schon dann, wenn eines der typischen Indizien für einen Kleinbetrieb fehlt. Vielmehr ist der Kleinbetriebsstatus immer im Einzelfall zu prüfen. Typische Indizien für einen Kleinbetrieb sind:
- enge persönliche Zusammenarbeit
- geringe Finanzausstattung
- geringe Verwaltungskapazitäten
Verstoß gegen ein Indiz schließt Kleinbetriebsstatus nicht aus
Beispiel: Ein Unternehmen hatte einen Betrieb in Leipzig mit 8 Mitarbeitern und einen weiteren in Hamburg mit 6 Mitarbeitern. Die Hamburger Niederlassung wurde von einem Betriebsleiter geführt und war organisatorisch weitgehend unabhängig vom Hauptsitz. Ein in Hamburg gekündigter Mitarbeiter klagte gegen seine Kündigung. Er war der Meinung, das Kündigungsschutzgesetz hätte angewendet und eine Sozialauswahl vorgenommen werden müssen. Begründung des gekündigten Mitarbeiters: Die Kapitalausstattung des Hamburger Betriebs habe nicht der eines Kleinbetriebs entsprochen. Die Richter des Bundesarbeitsgerichts wiesen jedoch darauf hin, dass das Fehlen eines Kleinbetriebs-Indizes für die Anwendung des Kündigungsschutzes nicht ausreiche.
Einstellung vor 2004: Kündigungsschutz ab 5 Mitarbeitern
Wenn Ihre GmbH schon vor 2004 bestand, denken Sie daran, dass für einige Mitarbeiter evtl. auch im Kleinbetrieb der gesetzliche Kündigungsschutz gelten kann. Denn bis zum 31.12.2003 lag die Kleinbetriebsgrenze arbeitsrechtlich noch bei 5 Mitarbeitern.
Hatte Ihre GmbH vor 2004 mehr als 5 Mitarbeiter, war der Kündigungsschutz anzuwenden. Sind noch heute Mitarbeiter aus dieser Zeit bei Ihnen beschäftigt, gilt für sie der Kündigungsschutz unbegrenzt weiter, auch wenn Ihre GmbH heute nicht mehr als 10 Mitarbeiter hat und der Kündigungsschutz nach aktuellem Recht für sie nicht gilt!