So entschieden im Fall einer Altenpflegerin, die ihren Arbeitgeber wegen Nötigung und Betrugs im Zusammenhang mit der Dokumentation der Pflege angezeigt hatte (LAG Berlin, 28.3.2006, 7 Sa 1884/05).
Wenn ein Mitarbeiter Strafanzeige gegen Sie erhebt, dürfen Sie fristlos kündigen
