Arbeitsvertrag: Sachgrundlose Befristung bedenkenlos möglich
Die Antwort: Sie haben ganz Recht. Da der Mitarbeiter zuvor bei einem Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt war, bestand kein Arbeitsverhältnis mit Ihnen. Sie können also völlig bedenkenlos eine sachgrundlose Befristung eingehen. Bei der Frage ob ein Arbeitsverhältnis als Vorbeschäftigung im Sinn von § 14 Abs. 2 TzBfG zu werten ist oder nicht, stellt das BAG auf die Identität der Vertragsparteien ab. Der Arbeitgeber muss bei beiden Verträgen (Vorbeschäftigung und Befristung) identisch sein, das ist bei Ihnen ja eindeutig nicht der Fall. Denn einmal war ja das Zeitarbeitsunternehmen Arbeitgeber und bei der Befristung sind Sie es (BAG, 18.10.2006, 7 AZR 749/05).