Die Antwort: Da haben Sie nicht ganz Unrecht. Das Bundesarbeitsgericht hat zu dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Stellung bezogen. Auch in diesem Tarifvertrag gibt es eine Staffelung der Urlaubsansprüche nach dem Lebensalter. Und das Bundesarbeitsgericht sieht darin eine sachlich nicht gerechtfertigte Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer. Um die Diskriminierung zu beseitigen, hat es nun allen jüngeren Arbeitnehmern den gleichen Urlaubsanspruch gegeben wie den Älteren.
Übertragen auf Ihren Fall würde dies bedeuten, dass Sie mit der Regelung in Ihren Arbeitsverträgen tatsächlich ein Problem bekommen könnten. Sie dürften altersdiskriminierend sein.
Mein Tipp: Versuchen Sie die Arbeitsverträge zu ändern, gegebenenfalls mit einer Änderungskündigung! Knüpfen Sie die Urlaubsdauer nicht an das Lebensalter, sondern an die Betriebszugehörigkeitszeit. Oder noch besser: Vereinbaren Sie die Urlaubstage von Vertrag zu Vertrag individuell unterschiedlich.