Der Azubi ist an dem besagten Tag nicht erschienen. Eine Krankmeldung legte er für diesen Tag ebenfalls nicht vor. Was kann ich tun?
Urlaubsanspruch: Abmahnung bei Selbstbeurlaubung
Antwort : Die unbefugte Selbstbeurlaubung sollten Sie in jedem Fall abmahnen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn sich doch noch herausstellt, dass der Mitarbeiter arbeitsunfähig krank war. War er krank, können Sie ihn wegen verspäteter oder unterlassener Krankmeldung abmahnen. Wenn Sie eine Kündigung aus wichtigem Grund beabsichtigen, sollten Sie darauf achten, dass Sie das Fehlverhalten mindestens 1-mal abgemahnt haben. Eine fristlose Kündigung ist dann möglich, wenn es sich um gleichartige Pflichtverletzungen handelt, die eine Fortführung des Ausbildungsverhältnisses aus Ihrer Sicht nicht mehr zumutbar machen.