Urlaubsanspruch für Selbstständige: Darauf ist zu achten

Einen Urlaubsanspruch haben in Deutschland nur Arbeitnehmer. Unternehmer und Gründer sind dagegen auf sich alleine gestellt, wenn es um das Thema Urlaub geht - einen Urlaubsanspruch für Selbstständige oder gar einen Anspruch auf Urlaubsgeld sieht das Gesetz nicht vor. Gerade für Selbstständige ist eine Auszeit vom stressigen Arbeitsalltag aber wichtig. Wir zeigen, wie sich auch in der Selbstständigkeit ein Urlaub planen, finanzieren und umsetzen lässt.
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Ab in den Urlaub – geht das überhaupt?

Auch als Selbstständiger brauchen Sie regelmäßige Auszeiten von Ihrer Arbeit. Ob als Freiberufler oder frischer Existenzgründer: Urlaub ist nicht nur erholsam, sondern auch wichtig für das eigene Wohlbefinden. Die Frage nach einem Urlaubsanspruch für Selbstständige ist daher regelmäßig Gegenstand von Diskussionen: Kann man als Selbstständiger tatsächlich Urlaub machen? Was passiert mit dem eigenen Unternehmen? Und: Wer kümmert sich während meiner Abwesenheit darum, dass alles gut läuft?

Im Gegensatz zu Arbeitnehmern haben Selbstständige keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl an Urlaubstagen pro Kalenderjahr. Es liegt in Ihrem eigenen Ermessen, ob und in welchem Umfang Sie sich eine Auszeit gönnen können. Dabei sollten Sie schon im Vorfeld wichtige Überlegungen anstellen. Welche das sind, zeigen wir Ihnen in unserem Ratgeber.

Wie können Sie als Selbstständiger das Thema Urlaub angehen?

Die schlechte Nachricht vorweg: Als Selbstständiger haben Sie keinen gesetzlichen Urlaubsanspruch. Gleiches gilt für das sogenannte Urlaubsgeld: Auch darauf besteht gesetzlich kein Anspruch, wenn Sie als Selbstständiger tätig sind. Dabei ist die Form der Selbstständigkeit völlig irrelevant: Einen gesetzlichen Urlaubsanspruch und Urlaubsgeld haben Sie nur dann, wenn Sie als Arbeitnehmer beschäftigt sind.

Wichtig zu wissen: Etwas anderes kann sich ergeben, wenn Sie als Selbstständiger als arbeitnehmerähnliche Person tätig sind. Dann sind nämlich die Regelungen aus dem Bundesurlaubsgesetz (kurz: BUrlG) einschlägig. Das setzt aber voraus, dass Sie auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind und selbst keine weiteren versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen. Achtung: Hier ist die Abgrenzung zur Scheinselbstständigkeit oft schwierig – nur in Anbetracht der Gesamtumstände des Einzelfalles lässt sich zuverlässig bestimmen, ob Sie tatsächlich als arbeitnehmerähnliche Person einzustufen sind.

Das Thema Urlaub ist gerade für Einzelunternehmer, Freiberufler und kleine Start-Ups von besonderer Brisanz. Sie müssen regelmäßig befürchten, dass eine Auszeit im schlechtesten Fall zu einem Verlust von Kunden bzw. Auftraggebern führt. Andererseits können Sie auch als kleiner Unternehmer nicht ohne Pause Vollgas geben. Studien zeigen, dass immerhin ein Fünftel aller Selbstständigen am Rande eines Burnouts steht.

Schritt 1: Urlaubsplanung 

Wer sich als Selbstständiger in den Urlaub verabschieden möchte, der sollte jeder längeren Auszeit gut vorbereitet entgegentreten. Das bedeutet, dass Sie auch in Bezug auf Ihre Projekt- und Auftragsplanung vorausschauend handeln. Optimal bietet sich ein Urlaub dann an, wenn Projekte abgeschlossen sind oder zumindest keine wichtigen Deadlines einzuhalten sind.

Beziehen Sie Auftraggeber und Kunden in die Planung mit ein. Dies möglichst frühzeitig, denn so haben auch diese ausreichend Zeit, um sich auf Ihre Abwesenheit vorzubereiten. Achtung: Auch ein wichtiger Auftraggeber kann Ihnen den Urlaub als Selbstständiger nicht verbieten. Er kann aber zur Konkurrenz abwandern, wenn Sie hier nicht auch auf die Bedürfnisse des Gegenübers eingehen.

Wichtig zu wissen: Im Idealfall hinterlassen Sie Kunden einen Notfallkontakt für die Zeit Ihrer Abwesenheit. Dieser kann in wirklich dringenden Fällen als Vermittler fungieren und Sie in tatsächlichen Notfällen auch am Urlaubsort erreichen. Es empfiehlt sich nicht, selbst erreichbar zu bleiben und Kunden darauf hinzuweisen, dass eine Kontaktaufnahme nur in wichtigen Fällen erwünscht ist – die Erfahrung zeigt, dass dies in der Regel missbräuchlich genutzt wird.

Schritt 2: Welchen Umfang kann Ihr Urlaub haben?

Gesetzlich ist kein Urlaubsanspruch für Selbstständige vorgesehen. Dementsprechend sind Sie in der Ausgestaltung auch nicht an eine bestimmte Anzahl an Urlaubstagen gebunden. Ob Kurzurlaub oder ein mehrwöchiger Auslandsaufenthalt: Sie haben als Selbstständiger auch bei der Urlaubsplanung das Zepter in der Hand.

Erfahrungsgemäß sind Urlaubszeiten bis zu drei Wochen auch aus unternehmerischen Überlegungen heraus keine Schwierigkeit. Bei längerer Abwesenheit kann es gerade bei Terminprojekten eher zu Schwierigkeiten kommen. Hier sollten Sie überlegen, was Sie Ihren Kunden zumuten können und wollen.

Schritt 3: Wie sind Sie während ihrer Urlaubszeit finanziell abgesichert?

Urlaub kostet Geld – und die Zeit, in der Sie als Selbstständiger nicht arbeiten, ist ebenfalls eine Zeit ohne aktives Einkommen. Daher liegt es auch an Ihnen, hier ein entsprechendes Polster zu schaffen, denn die regelmäßigen Fixkosten laufen auch in Ihrer Urlaubszeit weiter. Ein Anspruch auf Urlaubsgeld steht Ihnen nicht zu. Eine gute Methode, um hier Vorsorge zu treffen, ist die eigene Preisgestaltung.

Selbstständige jeder Art sollten bei der Überbrückung von Ausfallzeiten auch an ihren Urlaub denken: Er sollte ebenfalls Einfluss auf die Berechnung des eigenen Honorars haben. Experten gehen davon aus, dass rund acht Wochen im Jahr für Urlaub, Krankheit und sonstige Auszeiten wegfallen – dies können Sie in Ihre Kalkulation aufnehmen, indem Sie die Zeitspanne von Ihrer produktiven Zeit abziehen.

Eine Alternative dazu ist der Einsatz einer kompetenten Vertretung. Diese kostet zwar Geld, sorgt aber dafür, den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten.

Wichtig zu wissen: Eine Vertretung in der Hinterhand kann Ihnen auch dann von großem Nutzen sein, wenn Sie krankheitsbedingt längere Zeit ausfallen. Hier ist es oft nicht möglich, im Vorfeld Vorbereitungen zu treffen – wenn sich dann niemand um Ihre Kunden kümmert, kann das im schlechtesten Fall mit Auftragseinbußen und dem Abwandern von Kunden enden.

Schritt 4: Treffen Sie technische Vorbereitungen für Ihre Auszeit

Wenn Sie es geschafft haben und Ihr Urlaub unmittelbar bevorsteht, sollten Sie final auch technische Vorkehrungen treffen. Einen Hinweis auf Ihren Urlaub können Sie zum Beispiel

  • auf der eigenen Webseite
  • per Newsletter
  • per E-Mail
  • über die sozialen Netzwerke

geben. Bei eingehenden E-Mails sollten Sie per Autoresponder mitteilen, wann Sie nicht erreichbar sind (oder eben nur Ihre Vertretung) und wann Sie wieder da sind und Kunden zur Verfügung stehen.

Wichtig zu wissen: Sowohl vor dem Urlaub als auch nach dem Urlaub sollten Sie mindestens einen Tag als Puffer einplanen, an dem Sie sich innerlich schon vom Geschäft verabschieden. Wer bis zur letzten Minute arbeitet, der startet oft völlig gestresst in die eigentlich schönste Zeit des Jahres – gleiches gilt für alle, die sofort nach dem Urlaub schon wieder 100 Prozent im Job geben.

Schritt 5: Machen Sie Urlaub – auch ohne gesetzlichen Urlaubsanspruch

Sie sind finanziell abgesichert, haben alles geplant, eine Vertretung organisiert und Kunden und Geschäftspartner informiert? Dann kann Ihr wohlverdienter Urlaub als Selbstständiger kommen! Diesen sollten Sie auch konsequent zur Erholung nutzen: Das bedeutet keine Mails, keine Projektsoftware und Social Media nur als Privatperson. Netzwerken ist ebenfalls fehl am Platz – lassen Sie am besten Laptop und Diensthandy zu Hause, denn sonst ist die Versuchung groß, doch „kurz“ ins E-Mail Postfach zu schauen. Das gilt übrigens auch für alles, was nicht direkt mit dem eigenen Business zu tun hat. Auch Organisationsaufgaben oder Papierkram dürfen und sollen im Urlaub liegenbleiben!

Wichtig zu wissen: Vertrauen Sie auf sich und auf Ihr Unternehmen! Im geschäftlichen Miteinander wird niemand von sich aus einen Urlaub anbieten – und dennoch werden auch Ihre Kunden verstehen, dass Auszeiten nötig sind. Wenn Sie gerade am Anfang Ihrer Selbstständigkeit stehen, dann sollten Sie vielleicht kleinere Urlaubszeiten bevorzugen. Hier bieten sich die sogenannten Brückentage an, die sich auch für einen Kurz- oder Wellnessurlaub sehr gut eignen.