Die Frage: Eine Mitarbeiterin kommt demnächst aus der Elternzeit zurück. Sie arbeitet dann 3 Tage/Woche statt vorher 5 Tage/Woche. Aus der Zeit vor Beginn der Elternzeit hat sie noch 25 Tage Resturlaub. Dürfen wir diesen entsprechend der veränderten Arbeitszeit kürzen?
Urlaubsanspruch: Resturlaub nach der Elternzeit
Die Antwort: Ja, bei früher 5 und jetzt 3 Arbeitstagen pro Woche hat die Mitarbeiterin noch Anspruch auf 25 : 5 x 3 = 15 Tage Resturlaub. Zur Begründung können Sie auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts verweisen (BAG, 28.4.1998, 9 AZR 314/97), das genau so entschieden hat.