Das sind die Formalitäten, wenn Sie erstmals eine Aushilfe einstellen

Wenn Sie erstmals eine Aushilfe einstellen müssen Sie dafür zunächst einige Formalitäten erfüllen. Gehen Sie dabei Schritt für Schritt vor:

Wenn Sie erstmals eine Aushilfe einstellen müssen Sie dafür zunächst einige Formalitäten erfüllen. Gehen Sie dabei Schritt für Schritt vor:

Schritt 1. Betriebsnummer bei der Arbeitsagentur beantragen

Bevor Sie eine Aushilfe einstellen, benötigen Sie eine Betriebsnummer von der Arbeitsagentur. Nur damit können Sie Ihre Aushilfe später bei der Minijob-Zentrale anmelden. Den Antrag können Sie persönlich oder mit einem formlosen Schreiben bei der Betriebsnummernstelle der örtlichen Arbeitsagentur stellen. Sind Sie Gewerbetreibender, müssen Sie zusätzlich eine Kopie Ihrer Gewerbeanmeldung vorlegen.

Schritt 2. Unterlagen geben lassen

Wenn Sie eine Aushilfe einstellen, benötigen Sie von ihr

  • einen Sozialversicherungsausweis (nachdem Sie die Sozialversicherungsnummer übernommen haben, geben Sie ihn wieder zurück und bewahren am besten eine Kopie auf),
  • die Information, bei welcher Krankenkasse oder bei welcher privaten Krankenversicherung die Aushilfe versichert ist.

Schritt 3. Der Minijob-Zentrale melden, dass Sie eine Aushilfe einstellen

Mit der Einstellung müssen Sie die neue Aushilfe bei der Minijob-Zentrale anmelden. Das ist seit Anfang 2006 nur noch per Internet möglich. Dazu können Sie das Übertragungsprogramm sv.net nutzen. Das erhalten Sie kostenlos im Internet: www.itsg.de/svnet.

Schritt 4. Lohnkonto einrichten

Wenn Sie eine Aushilfe einstellen, müssen Sie als Arbeitgeber ein Lohnkonto einrichten. Darin tragen Sie die Daten von der Lohnsteuerkarte oder des Sozialversicherungsausweises ein und jeden Monat den gezahlten Lohn sowie die dafür abgeführten Steuern. Beim Lohnkonto (also einem Ordner mit den entsprechenden Abrechnungen) heben Sie auch alle weiteren Unterlagen Ihrer Aushilfe auf, beispielsweise ihre Bewerbung.

Schritt 5. Der Berufsgenossenschaft mitteilen, dass Sie eine Aushilfe einstellen

Ihr Unternehmen wird bereits mit der Gründung Mitglied einer Berufsgenossenschaft – der betrieblichen Unfallversicherung für Ihre Arbeitnehmer. Als Gewerbetreibender werden Sie in der Regel automatisch angemeldet. Als Freiberufler müssen Sie sich bei der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft melden. Welche das ist, erfahren Sie beim Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Tel.01805/188088.

Beiträge zur Berufsgenossenschaft werden in der Regel erst fällig, wenn Sie einen Vollzeit-Mitarbeiter oder eine Aushilfe einstellen. Zum Jahresende melden Sie der Berufsgenossenschaft dann die gezahlte Lohnsumme.

Nur Ihren 1. Mitarbeiter müssen Sie bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Die Anmeldung ist also nur dann erforderlich, wenn Sie erstmals eine Aushilfe einstellen und bisher noch keine Mitarbeiter beschäftigt haben.