Wenn Sie ein Familienmitglied beschäftigen, zeichnen Sie unbedingt die Arbeitszeiten auf! Wer nämlich auf einen Nachweis der Arbeitsleistung und des zeitlichen Umfangs verzichtet, kann das Recht verlieren, die Lohnzahlungen als Betriebsausgaben abzusetzen. So hat es das Finanzgericht Nürnberg (3.4.2008, Az. VI 140/2006) entschieden.
In dem Fall ging es um eine selbstständige Ärztin, die ihren Sohn zum Putzen der Praxisräume angestellt hatte. Das Finanzgericht störte sich nicht daran, dass kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorlag - der könne auch mündlich wirksam sein. Aber es konnte nicht prüfen, ob der gezahlte Lohn angemessen war, da es keine Aufzeichnungen darüber gab, wie viele Stunden der Sohn dafür gearbeitet hatte. Bei einem üblichen Stundensatz wären das nach Berechnungen des Gerichts etwa 15 Arbeitsstunden wöchentlich gewesen.
Da der Sohn noch Schüler war, ging es also um einen nicht geringen Umfang. Deshalb sei es der Arbeitgeberin durchaus zuzumuten gewesen, die Arbeitszeiten als Nachweis für die tatsächliche Durchführung des Arbeitsvertrags aufzuzeichnen.
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Wichtig: vorbildliche Aktenlage, wenn Sie ein Familienmitglied beschäftigen
Das heißt für Sie: Gerade wenn Sie ein Familienmitglied beschäftigen, sollten Sie für eine gute Aktenlage sorgen. Dann kann Ihnen niemand unterstellen, das Arbeitsverhältnis würde rein aus steuerlichen Gründen nur auf dem Papier bestehen! Achten Sie dabei vor allem auf diese Punkte:- Schließen Sie den Arbeitsvertrag schriftlich. Achten Sie darauf, dass er hinsichtlich der Lohnhöhe, der Arbeitsbedingungen und der Abwicklung wie mit jedem beliebigen Dritten gestaltet ist, also dem sogenannten Fremdvergleich standhält.
- Zeichnen Sie die geleisteten Stunden auf - das geht zum Beispiel ganz einfach, wenn Sie die auf einem Jahreskalender eintragen. Überweisen Sie den Lohn auf ein Konto des Angehörigen.
- Melden Sie den Angehörigen korrekt zur Sozialversicherung oder als Minijobber an. Damit machen Sie es dem <link glossar begriff _blank><link glossar begriff _blank><link glossar begriff _blank><link glossar begriff _blank><link glossar begriff _blank><link glossar begriff _blank><link glossar begriff _blank><link glossar begriff _blank>Finanzamt dann sehr schwer, noch etwas gegen den Betriebsausgabenabzug anzuführen.