Ihr Praktikant hat Anspruch darauf, dass Sie ihm am Ende des Praktikums ein Zeugnis ausstellen, aus dem die Dauer des Praktikums und die übertragenen Aufgaben und erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse hervorgehen.
Auf seinen Wunsch hin bewerten Sie auch die Leistung und das Verhalten Ihres Praktikanten genau wie bei anderen qualifizierten Zeugnissen.
Wie sich ein Praktikanten-Zeugnis zusammen setzt
Im Wesentlichen setzt sich ein Praktikanten-Zeugnis aus diesen 5 Bausteinen zusammen:1. Baustein für ein Praktikanten-Zeugnis: Einleitung
Hierher gehören Angaben wie- Vorname,
- Familienname,
- Geburtsdatum,
- Geburtsort,
- Beginn und das Ende des Praktikums.
2. Baustein für ein Praktikanten-Zeugnis: Aufgabenbeschreibung
Hier stellen Sie die Aufgaben Ihres Praktikanten dar. Es geht also um eine Beschreibung- des Arbeitsplatzes Ihres Praktikanten,
- seines Aufgabenbereichs mit Aufgabenschwerpunkten und eventuellen Sonderaufgaben,
- die während des Praktikums erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten.
3. Baustein für ein Praktikanten-Zeugnis: Leistungsbeurteilung
Die Leistungsbeurteilung enthält Aussagen über- die Leistungsbereitschaft,
- die Arbeitsbefähigung,
- die Arbeitsweise,
- die Arbeitserfolge (Qualität, Quantität, Geschwindigkeit) sowie
- eine zusammenfassende Wertung.
4. Baustein für ein Praktikanten-Zeugnis: Verhaltensbeurteilung
Unter diesem Punkt beschreiben Sie das Sozialverhalten Ihres Praktikanten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen, aber auch den Umgang mit Ihren Geschäftspartnern wie etwa Kunden, Patienten, Lieferanten usw.5. Baustein für ein Praktikanten-Zeugnis: Schlussformulierung
Hier danken Sie dem Praktikanten für die Zusammenarbeit und formulieren Wünsche für die Zukunft. Die Schlussformulierung kann einen Hinweis auf seine weitere Ausbildung oder seinen beruflichen Werdegang enthalten.
Die korrekte Überschrift für ein Praktikanten-Zeugnis lautet "Zeugnis".
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Formulierungen im Praktikanten-Zeugnis
Halten Sie sich an die in Arbeits-Zeugnissen üblichen Bewertungsgrundsätze und Formulierungen. Danach muss ein Zeugnis klar und verständlich formuliert sein. Es darf zudem keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere Aussage über den Mitarbeiter zu treffen, als es aus der äußeren Form oder dem Wortlaut des Zeugnisses ersichtlich ist.In Zeugnissen werden immer wieder Formulierungen verwendet, die auf den ersten Blick eine positive Beurteilung enthalten, aber durchaus kritisch gemeint sind. Der Grund:
- Einerseits muss ein Zeugnis wohlwollend formuliert sein, damit sie Mitarbeiter nicht ungerechtfertigt im beruflichen Fortkommen behindern.
- Andererseits muss ein Zeugnis ein wahrheitsgemäßes Bild des Mitarbeiters zeichnen.
Laut einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Mitarbeiter keine bestimmten Zeugnis-Formulierungen von Ihnen verlangen (BAG, 14.3.2000, Az: 9 AZR 246/99). Das gilt ebenso für Praktikanten.