Kündigung: Arbeitgeber darf Ehefrau bei Scheidung kündigen

Angenommen, Sie beschäftigen in Ihrem Unternehmen Ihre Ehefrau oder einen eingetragenen Lebenspartner: Wäre eine Scheidung dann ein ausreichender Kündigungsgrund?

Kündigung: Ehefrau war bei ihrem Mann angestellt

Der Fall: Eine Ehefrau war bei ihrem Mann angestellt. Insgesamt waren bei ihm weniger als 5 Arbeitnehmer beschäftigt. Das Kündigungsschutzgesetz war also in keinem Fall anwendbar. Die Parteien waren noch miteinander verheiratet, bereiteten aber ihre Scheidung vor. Der Ehemann kündigte der Frau deshalb ordentlich. Sie klagte dagegen: Die Kündigung sei treuwidrig, denn eine Scheidung sei kein Kündigungsgrund. Die Kündigung verstoße gegen das Grundrecht nach Art. 6 Abs. 1 GG (Schutz von Ehe und Familie).

Kündigung: Grundlage für weitere Zusammenarbeit war entfallen

Das Urteil: Doch die Ehefrau scheiterte. Einen Kündigungsgrund nach dem Kündigungsschutzgesetz brauchte der Ehemann schon deswegen nicht, weil das Gesetz wegen der geringen Mitarbeiterzahl gar nicht anwendbar war. Dennoch darf ein Arbeitgeber auch nicht mutwillig kündigen; dann droht ein Verstoß gegen Treu und Glauben. Im vorliegenden Fall ist aber nachvollziehbar, dass ein Arbeitgeber die bevorstehende Scheidung als Anlass zur Kündigung nimmt. Denn gerade im Kleinbetrieb sind Spannungen zwischen den Eheleuten kaum vermeidbar. Die Grundlage für eine weitere Zusammenarbeit war damit entfallen (LAG Berlin-Brandenburg, 9.5.2008, 6 Sa 598/08).

Eine Kündigung wegen Scheidung ist möglich

Fazit: Bei Scheidung ist eine Kündigung also möglich, wenn anderenfalls die weitere Zusammenarbeit ernsthaft gefährdet ist.

Aber: Ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar, wird es schwieriger. Dann brauchen Sie einen sozial gerechtfertigten Kündigungsgrund.