Kündigung: Dürfen Sie kündigen, wenn Arbeitnehmer „Kein Bock mehr“ hat?
Gestern ist es deshalb leider zu einem heftigen Wortgefecht mit einem Arbeitnehmer gekommen, der mir wörtlich sagte: „Bei diesem Scheiß habe ich keinen Bock mehr zu arbeiten.“ Nun meine Frage: Einen Arbeitnehmer, der keinen „Bock“ mehr zu arbeiten hat, können wir uns in der derzeitigen Situation gar nicht leisten. Rechtfertigt diese Ankündigung eine fristlose Kündigung?
Kündigung wegen "Kein Bock mehr"-Haben ist nicht zulässig
Die Antwort: Nein, eine Kündigung ist nicht gerechtfertigt. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Arbeitsgericht Frankfurt hervor, das sich um einen ähnlichen Fall dreht (Urteil vom 27.08.2008, Az. 7 Ca 2301/08).
Kündigung: Dem Arbeitnehmer muss die Ernsthaftigkeit seiner Äußerung bewiesen werden
Demnach gilt: Erklärt ein Arbeitnehmer seinem Vorgesetzten im Zorn und ohne ernsthaft erkennbaren Abkehrwillen, keine Lust mehr zum Arbeiten zu haben, rechtfertigt dies noch keine fristlose Kündigung. Solange nicht nachgewiesen werden kann, dass der Arbeitnehmer derartige Äußerungen aus Überzeugung und mit entsprechender Ernsthaftigkeit getätigt hat, kommt eine fristlose Kündigung nicht Betracht. Im Klartext: Sie müssen jetzt erst beobachten, ob der Arbeitnehmer tatsächlich nicht mehr arbeitet – oder schlecht arbeitet. Im zweiten Fall müssen Sie erst abmahnen (und dem Arbeitnehmer in der Abmahnung deutlich machen, welche Arbeitsleistung Sie von ihm erwarten. Vergessen Sie auch nicht, ihm die Kündigung anzudrohen).
Neben der fristlosen Kündigung immer auch die ordentliche Kündigung aussprechen
Erscheint der Arbeitnehmer aber erst gar nicht mehr oder verweigert die Arbeit, können Sie kündigen – er hat ja seiner Ankündigung, den arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr nachkommen zu wollen, wahrgemacht. Aber auch hier empfehle ich neben der fristlosen Kündigung immer auch „hilfsweise“ die ordentliche Kündigung auszusprechen. Wird die „fristlose“ vor Gericht kassiert, bleibt die ordentliche bestehen.