Urlaubsanspruch für Rentner – Muss das sein?

Die Frage: Wir beschäftigen mehrere Rentner in unserem Unternehmen, größtenteils auf 400-€-Basis. Ein Rentner mäht bei uns regelmäßig den Rasen und kümmert sich um die Außenanlagen, zwei weitere Rentner sind in der Versandabteilung eingestellt und ein Rentner fährt gelegentlich den Chef. Diese Kollegen haben sich nun zusammengetan und verlangen Urlaub. Ist denn das überhaupt möglich? Es handelt sich ja zum einen um geringfügig Beschäftigte und zum anderen auch noch um Rentner. Müssen wir denen wirklich Urlaub geben?

Die Antwort: Ich fürchte, das werden Sie müssen. Denn das Gesetz unterscheidet hinsichtlich des Urlaubs nicht, ob Ihre Arbeitnehmer geringfügig beschäftigte Minijobber sind oder als Rentner tätig werden. In jedem Fall besteht ein anteiliger Urlaubsanspruch. Und das ist letztendlich auch richtig so. Denn bedenken Sie, dass Sie ja letztendlich auch Arbeitnehmer und geringfügig Beschäftigte theoretisch jeden Tag mit einer kurzen Arbeitszeit beschäftigen könnten. Wenn aber ein Arbeitnehmer häufig arbeitet, muss er sich auch einmal erholen können.

Gesetzlich steht ihm dafür ein Anspruch von 24 Tagen in einer 6-Tage-Woche zu, also umgerechnet ein Anspruch von 20 Tagen in einer 5-Tage-Woche.

Und Ihren Teilzeitkräften haben Sie dementsprechend den anteiligen Urlaub auch zu gewähren. Hier noch einmal Beispielrechnungen nach dem Bundesurlaubsgesetz:

MitarbeiterArbeitstage pro WocheBerechnungUrlaub in Wochen
Vollzeitkraft624 Urlaubstage : 6 Werktage x 6 Arbeitstage = 24 Urlaubstage4
Vollzeitkraft524 Urlaubstage : 6 Werktage x 5 Arbeitstage = 20 Urlaubstage4
Teilzeitkraft524 Urlaubstage : 6 Werktage x 3 Arbeitstage = 12 Urlaubstage4
Teilzeitkraft324 Urlaubstage : 6 Werktage x 3 Arbeitstage = 12 Urlaubstage4
Teilzeitkraft124 Urlaubstage : 6 Werktage x 1 Arbeitstag = 4 Urlaubstage4