Urlaubsanspruch für Rentner – Muss das sein?
Die Antwort: Ich fürchte, das werden Sie müssen. Denn das Gesetz unterscheidet hinsichtlich des Urlaubs nicht, ob Ihre Arbeitnehmer geringfügig beschäftigte Minijobber sind oder als Rentner tätig werden. In jedem Fall besteht ein anteiliger Urlaubsanspruch. Und das ist letztendlich auch richtig so. Denn bedenken Sie, dass Sie ja letztendlich auch Arbeitnehmer und geringfügig Beschäftigte theoretisch jeden Tag mit einer kurzen Arbeitszeit beschäftigen könnten. Wenn aber ein Arbeitnehmer häufig arbeitet, muss er sich auch einmal erholen können.
Gesetzlich steht ihm dafür ein Anspruch von 24 Tagen in einer 6-Tage-Woche zu, also umgerechnet ein Anspruch von 20 Tagen in einer 5-Tage-Woche.
Und Ihren Teilzeitkräften haben Sie dementsprechend den anteiligen Urlaub auch zu gewähren. Hier noch einmal Beispielrechnungen nach dem Bundesurlaubsgesetz:
Mitarbeiter | Arbeitstage pro Woche | Berechnung | Urlaub in Wochen |
Vollzeitkraft | 6 | 24 Urlaubstage : 6 Werktage x 6 Arbeitstage = 24 Urlaubstage | 4 |
Vollzeitkraft | 5 | 24 Urlaubstage : 6 Werktage x 5 Arbeitstage = 20 Urlaubstage | 4 |
Teilzeitkraft | 5 | 24 Urlaubstage : 6 Werktage x 3 Arbeitstage = 12 Urlaubstage | 4 |
Teilzeitkraft | 3 | 24 Urlaubstage : 6 Werktage x 3 Arbeitstage = 12 Urlaubstage | 4 |
Teilzeitkraft | 1 | 24 Urlaubstage : 6 Werktage x 1 Arbeitstag = 4 Urlaubstage | 4 |