
Wie Sie den korrekten Urlaubsanspruch für Schüler berechnen
So ist der Urlaubsanspruch für Schüler geregelt
Wenn Sie einen Schüler einen vollen Monat oder länger als Aushilfskraft beschäftigen, hat er Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub (§ 5 Bundesurlaubsgesetz). Der Urlaubsanspruch für Schüler beträgt nach § 19 Jugendarbeitsschutzgesetz (JarbSchG) im Kalenderjahr
- 30 Werktage für Jugendliche, die zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 16 Jahre alt sind,
- 27 Werktage für Jugendliche, die zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 17 Jahre alt sind,
- 25 Werktage für Jugendliche, die zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 18 Jahre alt sind.
Aber: Gewähren Sie Ihren anderen Mitarbeitern freiwillig oder auf Grund eines Tarifvertrags mehr Urlaubstage als gesetzlich vorgeschrieben, erhöht sich auch der Urlaubsanspruch für Schüler im selben Verhältnis.
Beschäftigen Sie den Schüler nicht das ganze Jahr, bedeutet das für seinen Urlaubsanspruch:
- Arbeitet er weniger als sechs Monate bei Ihnen, steht ihm für jeden vollen Monat 1/12 des Jahresurlaubs zu.
- Nach sechs Monaten Beschäftigung hat er Anspruch auf den gesamten bezahlten Jahresurlaub. Hört er danach bei Ihnen auf, muss der nächste Arbeitgeber ihm in demselben Kalenderjahr entsprechend weniger Urlaub gewähren; Sie erhalten von dem Schüler aber den zu viel bezahlten Urlaub nicht zurück.
Ergibt Ihre Urlaubsberechnung Bruchteile von mindestens einem halben Tag, müssen Sie diese auf einen vollen Tag aufrunden. Geringere Bruchteile dürfen Sie nicht abrunden; sie sind im jeweiligen Umfang zu gewähren.
Das Gesetz bemisst den Urlaubsanspruch in Werktagen (Montag bis Samstag). Sie beschäftigen Schüler aber maximal fünf Tage in der Woche. Rechnen Sie deshalb den Jahres-Urlaubsanspruch für Schüler in Werktagen auf die Anzahl der Tage herunter, die der Schüler tatsächlich bei Ihnen arbeitet.
Berechnungsbeispiele: Urlaubsanspruch für Schüler
Ein Jugendlicher arbeitet in den Ferien 4 Wochen bei Ihnen, also z.B. vom 29. Juli bis 25. August (wobei er an den Wochenenden nicht arbeitet, diese aber mitzählen!). Einen vollen Monat hätte der Jugendliche erst am 28. August erreicht. Er hat also keinen Urlaubsanspruch.
Ein 16-jähriger Jugendlicher arbeitet in den großen Ferien 6 Wochen lang je 5 Tage pro Woche bei Ihnen. Damit erreicht er einen vollen Monat und hat Anspruch auf 1/12 seines Jahresurlaubs. Berechnen Sie den Urlaubsanspruch so:
- Jahresurlaub für 16-Jährige: 27 Werktage (bei 6-Tage-Woche)
- Jahresurlaub bei 5-Tage-Woche: 27 Urlaubstage x 5 Tage/Woche geteilt durch 6 Tage/Woche = 22,5 Urlaubstage
- 1/12 des Jahresurlaubs: (22,5 Arbeitstage : 12 =) 1,875 – also aufgerundet 2 – Arbeitstage Urlaubsanspruch.
Ein 17-Jähriger arbeitet das ganze Jahr 2 Tage in der Woche jeweils 4 Stunden bei Ihnen. Berechnen Sie seinen Urlaubsanspruch so:
- Jahresurlaub für 17-Jährige: 25 Werktage
- Jahresurlaub bei 2-Tage-Woche: 25 Urlaubstage x 2 Tage/Woche geteilt durch 6 Tage/Woche = 8 1/3 Urlaubstage
- Aufrundung nicht nötig: Er hat also einen Urlaubsanspruch in Höhe von 8 Arbeitstagen à 4 Stunden sowie 1/3 von 4 Stunden, also 1 Stunde 20 Minuten.
Urlaubsanspruch für Schüler mit Rahmenvertrag
Schwieriger lässt sich der Urlaubsanspruch für Schüler ermitteln, die unregelmäßig nach Aufwand für Sie arbeiten.
In solchen Fällen sollten Sie in einem Rahmenvertrag mit dem Schüler zumindest eine monatliche Arbeitsstundenzahl festlegen, die Sie dann je nach Aufwand – und im Rahmen der nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JarbSchG) möglichen Arbeitszeiten – abrufen. So vermeiden Sie hinterher Ärger über seine Ansprüche.
Berechnungsbeispiel: Urlaubsanspruch für Schüler mit Rahmenvertrag
Rahmenvertrag: Ein 15-Jähriger arbeitet für Sie 8 Stunden im Monat (max. 2 Std. pro Tag). Das sind im Schnitt 1 Arbeitstag à 2 Stunden pro Woche. Rechnen Sie so:
- Jahresurlaub für 15-Jährige: 30 Werktage, denn so hoch ist der jährliche Urlaubsanspruch für Schüler , die zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 16 Jahre alt sind, nach § 19 JarSchG.
- Jahresurlaub bei 1-Tage-Woche: 30 Urlaubstage x 1 Tag/Woche geteilt durch 6 Tage/Woche = 5 Urlaubstage
Berechnungsgrundlage: Das Gesetz bemisst den Urlaubsanspruch in Werktagen (Montag bis Samstag). Sie beschäftigen Schüler aber maximal fünf Tage in der Woche. Rechnen Sie deshalb den Jahres-Urlaubsanspruch für Schüler in Werktagen auf die Anzahl der Tage herunter, die der Schüler tatsächlich bei Ihnen arbeitet.
- Der Schüler hat also Anspruch auf 5 Arbeitstage à 2 Stunden = 10 Stunden bezahlten Urlaub im Jahr.
Urlaubsanspruch für Schüler kann nachträglich eingefordert werden – in Geld
Zahlen müssen Sie während des Urlaubs den Lohn für die Arbeitsstunden, die der Schüler ansonsten geleistet hätte. Dieser Lohn ist vor Antritt des Urlaubs fällig.
Sie sind nicht verpflichtet, den Schüler auf seinen Urlaubsanspruch aufmerksam zu machen. Er kann ihn jedoch bis zum 31.3. des Folgejahrs noch einfordern.
Können Sie ihm den Urlaub dann nicht mehr in natura gewähren, weil er gar nicht mehr für Sie arbeitet, müssen Sie ihm den versäumten Urlaub in Geld vergüten (§ 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz).