Bruttolohn oder Nettolohn eingeklagt – das ist hier entscheidend
Die Antwort: Haben Sie die Lohnnebenkosten, also die Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer bereits abgeführt, sollten Sie das Ihrem Arbeitnehmer über das Arbeitsgericht mitteilen. Denn dann muss er die Brutto-Klage durch eine Erledigungserklärung in eine Netto-Klage umwandeln. Denn wenn Sie nicht so vorgehen, könnte es sein, dass Sie im Urteil nochmals zur Zahlung des kompletten Bruttolohns verurteilt werden.
Arbeitnehmer gehen deshalb so vor, da es für sie der praktischere Weg ist. Denn bei schwankenden Bruttolöhnen, die von Monat zu Monat unterschiedlich sind, kann der Arbeitnehmer nicht ohne weiteres sein Nettoentgelt selber errechnen. Und deshalb wählt er gleich den Weg über die Brutto-Klage.
Und es gibt noch einen zweiten Grund: So lange der Arbeitnehmer nicht weiß, ob Sie die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt haben, sollte er stets auf den Bruttolohn klagen, denn den kann er auch im Zweifelsfall vollstrecken. Verlieren Sie einen Bruttolohnprozess, kommt der Gerichtsvollzieher oder die Kontopfändung und pfändet den gesamten Bruttobetrag. Der Arbeitnehmer hat dann entsprechende Anteile an seine Krankenkasse beziehungsweise das Finanzamt abzuführen.
Ein letzter Hinweis: Der Nachweis des Abführens der Sozialversicherungsbeiträge und der Lohnsteuer ist in der Praxis für Arbeitgeber übrigens ausgesprochen schwierig. Denn letztendlich werden die Sozialversicherungsbeiträge für eine Vielzahl von Arbeitnehmern an eine bestimmte Krankenkasse überwiesen. Es ist nicht ohne weiteres durch Vorlage einer Urkunde darstellbar, für welchen Arbeitnehmer welche Beträge gezahlt wurden. Deshalb wird hier im Regelfall ein Zeuge aus der Personalabteilung aussagen müssen, ob tatsächlich für einen bestimmten Arbeitnehmer die Sozialversicherungsbeiträge abgeführt wurden. Denn eins ist klar: Allein ein Schreiben von Ihnen, dass und welche Beiträge abgeführt wurden, ist kein Beweis!
Und diese Beweisschwierigkeiten haben Sie auch, wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht. Nehmen Sie also eine Bruttolohnklage auch hinsichtlich der Sozialversicherungsbeiträge ernst und teilen Sie unter Angabe eines Zeugen mit, ob und wann Sie die entsprechenden Beträge gezahlt haben.