Kleingewerbe: Geschäftsbrief-Pflichtangaben – was verlangt die Gewerbeordnung?

Anhand Ihres Geschäftsbriefs muss jeder Geschäftspartner Ihr Unternehmen eindeutig identifizieren können. Das geschieht vor allem über den Namen. Diese Geschäftsbrief-Pflichtangaben gelten für Kleingewerbe:
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Anhand Ihres Geschäftsbriefs muss jeder Geschäftspartner Ihr Unternehmen eindeutig identifizieren können. Das geschieht vor allem über den Namen. Diese Geschäftsbrief-Pflichtangaben gelten für Kleingewerbe:

Unternehmensname für Kleingewerbe

Sind Sie nicht ins Handelsregister eingetragen, dann gelten Sie und Ihr Unternehmen als dieselbe Rechtsperson. Ihr Unternehmen trägt Ihren bürgerlichen Namen, also den Nachnamen und mindestens einen ausgeschriebenen Vornamen, Beispiel: „Susanne Becker“ (§ 15b GewO).

Ist Ihnen Ihr bürgerlicher Name nicht aussagekräftig genug, dürfen Sie im Geschäftsbrief eine Geschäftsbezeichnung ergänzen. Erlaubt sind

  • sowohl sachliche Begriffe (Branchenbezeichnung, Tätigkeitsangabe) wie z. B. Videothek, Reisebüro, Ernährungsberater etc.
  • als auch Fantasiebegriffe wie z. B. „Wollkörbchen“, „Heinzelmann-Service“ etc.

Allerdings dürfen Sie Ihre Kunden und Geschäftspartner nicht in die Irre führen, indem Sie den Anschein erwecken, Sie würden eine Firma führen:

  • Nicht erlaubt ist deshalb der Zusatz einer Abkürzung wie z. B. „mbH“ – das würde auf eine Haftungsbeschränkung hinweisen, die für ein Kleingewerbe rechtlich gar nicht möglich ist.
  • Ebenfalls zu vermeiden ist der Zusatz „Inhaber/in“, denn der ist für Unternehmen mit Handelsregister-Eintrag gedacht, die nicht unter ihrem bürgerlichen Namen firmieren.

Bürgerlicher Name und Geschäftsbezeichnungen

Erlaubt:

Lothar Kluge, EDV-Beratung

Nicht erlaubt:

L. Kluge, EDV-Beratung (ausgeschriebener Vorname fehlt)

Erlaubt:

Carsten Kein – Butterfässchen & Tischkultur

Nicht erlaubt:

Carsten Kein – Butterfässchen & Tischkultur mbH (falscher Zusatz)

Erlaubt:

Copy-Shop Susanne Becker

Nicht erlaubt:

Copy-Shop, Inhaberin: Susanne Becker (falscher Zusatz)

Im Geschäftsbrief: Ladungsfähige Anschrift ergänzen

In Ihrem Geschäftsbrief geben Sie zusätzlich zum Namen Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort an. Das reicht im Inland aus.

Versenden Sie Ihren Geschäftsbrief ins Ausland, ergänzen Sie noch „Deutschland“ (das können Sie auch in die entsprechende Landessprache übersetzen, oder Sie verwenden die internationale Bezeichnung „Germany“).

Kleingewerbe – vollständige Geschäftsbrief-Pflichtangaben:

Copy-Shop Susanne Becker
Bahnhofstr. 52
12345 Ort

Lothar Kluge, EDV-Beratung
Amselweg 1, 12345 Ort

Praxis-Tipp: Auf die Geschäftsbezeichnung können Sie sogar verzichten, dann weiß allerdings kein Kunde, was Sie tun!