Höflichkeitsspanne: Wann dürfen Sie Ihre Kunden anrufen?
Noch in den 1990er-Jahren lautete die Empfehlung, bei Anrufen in nicht ganz so vertrauten Privathaushalten folgende „Höflichkeitsspanne” einzuhalten:
– wochentags nicht vor 9:30 Uhr,
– am Wochenende und an Feiertagen nicht vor 10:30 Uhr,
– nicht zwischen 12:30 und 15:00 Uhr und
– nicht nach 20:00 Uhr.
Aus den 1950er-Jahren stammt die Empfehlung, nicht ausgerechnet während der Tagesschau anzurufen. Heute gelten diese Ausschlusszeiten nur noch eingeschränkt, denn den Tagesablauf von Otto Normalverbraucher, den es früher einmal gab, gibt es heute nicht mehr. Damals hatte z. B. fast jeder um 12:00 Uhr Mittagspause. Heute wird dies ganz unterschiedlich gehandhabt: Der eine geht um elf, der andere um zwei und der Dritte gar nicht zum Mittagstisch. Längst ist auch die Tagesschau nur noch eine von vielen Möglichkeiten, sich im Fernsehen über das Weltgeschehen zu informieren. Und wer sagt Ihnen, dass Sie bei der Sportschau oder dem spannenden Krimi nicht genauso stören? Trotzdem gibt es auch heute noch Richtwerte, an die Sie sich halten sollten:
Beachten Sie die neuen Richtzeiten, wenn Sie bei Kunden anrufen
Rufen Sie jemanden privat zuhause an, gilt: werktags möglichst erst ab 9:30 Uhr und nicht nach 21:30 Uhr. Wenn Sie geschäftlich bei privaten Kunden anrufen, nimmt man es Ihnen oft sogar schon übel, wenn Sie an „normalen” Wochentagen nach 20:00 Uhr bzw. samstags nach 18:00 Uhr stören. Dann nämlich wollen die meisten nur noch ihren wohlverdienten Feierabend bzw. ihr wohlverdientes Wochenende genießen. Geschäftliche Anrufe sind unwillkommen.
Sonn- und Feiertags sollten Sie möglichst keine Kunden anrufen, vor allem geschäftliche Anrufe in Privathaushalten sind dann tabu. Und wenn Sie selber privat anrufen, gilt: Den anderen nicht vor 10:30 Uhr anläuten. Vielleicht ist dies ja der einzige Tag in der Woche, an dem er ausschlafen kann. Bei Anrufen ins Ausland ist natürlich immer die Ortszeit beim Angerufenen maßgeblich. Wenn 11:00 Uhr bei Ihnen dort 4:00 Uhr morgens ist, wird man sich kaum über Ihren Anruf freuen.
Die Mittagsruhe von 12:30 Uhr bis 15:00 Uhr sollten Sie auch heute noch einhalten, wenn Sie etwas ältere Kunden anrufen. Zum einen ist diese Generation noch an die althergebrachten Regeln gewöhnt und betrachtet ihre Nichteinhaltung oft als Unhöflichkeit. Zum anderen finden sich in dieser Altersgruppe aber auch die meisten Menschen, die tatsächlich eine Mittagsruhe einhalten. Ein Anruf kann also wirklich stören. Wenn Sie jüngere Kunden anrufen, darf das heute auch in den Mittagsstunden sein. Selbstverständlich halten Sie das Gespräch kurz, wenn Sie merken, dass Sie gerade stören.