„Nebenberuflich selbstständig und Minijob – geht das?“
Günter Stein: Das Modell ist bei Existenzgründern weit verbreitet. Steuerlich ist das sehr attraktiv.
Ihr Vorteil: Auch wenn Sie „hauptberuflich“ selbstständig tätig sind, sind die Einnahmen aus einem Minijob für Sie steuer- und abgabenfrei. Abgabenfrei allerdings nur dann, wenn Sie den Verzicht auf die Rentenversicherungspflicht erklären. Sonst fallen 3,9 % an Abgaben für Sie an. Ihr Arbeitgeber wiederum führt die üblichen Abgaben für Mini-Jobber für Sie ab.
Ihr Vorteil: Mit einem Minijob können Sie als Selbstständiger in 2017 damit 12 x 450 € = 5.400 € pro Jahr steuerfrei verdienen.
Würden Sie dasselbe Geld stattdessen mit seiner selbstständigen Tätigkeit verdienen, müssten Sie bei einem persönlichen Steuersatz von beispielsweise 28 % von diesen 5.400 € dann 1.512 € Steuern zahlen. Die aber fallen beim Minijob nicht an. Die 1.512 € sind zusätzliches Geld, das Sie sonst nicht hätten! Das Ganze ist also eine sehr lukrative Sache.
Falls Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sindEinen kleinen Wermutstropfen gibt es für Sie als freiwillig versichertes Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse. Bei diesen Mitgliedern dürfen die Krankenkassen bei Selbstständigen selbst festlegen, welche Einnahmen sie bei der Berechnung der Beitragshöhe zugrunde legen. Das gilt dann automatisch auch für die Pflegeversicherung.
Die meisten Kassen beziehen hier leider auch Ihre Einnahmen aus einem Minijob ein. So heißt es z. B. in der Satzung der AOK-Rheinland: „[Zu den Beiträgen] … gehören das Arbeitsentgelt sowie alle anderen Einnahmen, die für den Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden könnten.“
Folge: Hat Ihre Kasse eine ähnliche Regelung, müssen Sie zusätzliche Beiträge auf die Einnahmen aus einem Minijob zahlen. Falls Sie mit Ihrem Jahresverdienst aus selbstständiger Tätigkeit und Minijob unter der Beitragsbemessungsgrenze 2017 (Jahresverdienst bis 52.200 €/Jahr) bleiben, wird Ihre Krankenkasse damit 14,6 % plus ggf. einen Zusatzbeitrag von Ihrem Lohn kassieren. Andererseits: Würden Sie die 5.400 € regulär als Selbstständiger verdienen, fielen ebenfalls Beiträge an. Die Steuerfreiheit aber haben Sie auf jeden Fall gewonnen.