Worin die Vorteile einer Befristung im Vergleich zur Probezeit bestehen
Die Antwort: Offensichtlich sind Sie, wie viele andere Personalverantwortliche auch, der Meinung, dass es eigentlich egal und unerheblich ist, ob eine Befristung oder eine Probezeit vereinbart wird. Denn in der Probezeit kann man sich ohnehin jederzeit von dem neuen Mitarbeiter trennen. Diese Annahme ist falsch: Denken Sie nur daran, dass Ihre neue Arbeitskraft plötzlich
- schwanger wird,
- Elternzeit beantragt oder
- für den Betriebsrat kandidieren will.
In diesen Fällen würde das Arbeitsverhältnis bei Vorliegen einer wirksamen Befristung auf jeden Fall enden. Sie wären den Arbeitnehmer los, ohne extra eine Kündigung aussprechen zu müssen. Das ist in diesen Fällen nämlich nicht mehr ohne Weiteres möglich.
Weshalb Sie einen befristeten Arbeitsvertrag schließen sollten
Der Abschluss eines befristeten Arbeitsverhältnisses kann für Sie entscheidende Vorteile haben. Sie sollten deshalb stets vor jeder Einstellung eines neuen Mitarbeiters prüfen, ob Sie den Arbeitsvertrag befristet abschließen können. Der befristete Arbeitsvertrag endet
- mit Ablauf der vereinbarten Zeit oder
- mit Erreichen des vereinbarten Zwecks.
Wichtig: Sie müssen in diesen Fällen keine Kündigung aussprechen.
Sie können durch Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags ganz legal den allgemeinen und den besonderen Kündigungsschutz umgehen.
Wie Sie durch eine Befristung legal den Kündigungsschutz umgehen können
Allgemeiner Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz bedeutet, dass Sie für eine Kündigung einen Grund benötigen. Diesen Grund können viele Arbeitgeber in einem Kündigungsschutzrechtsstreit nur sehr schwer nachweisen. Den allgemeinen Kündigungsschutz beachten Sie, wenn Sie
- mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigen und
- der zu entlassende Arbeitnehmer länger als 6 Monate bei Ihnen beschäftigt ist.
Noch schwerwiegender kann für Sie der besondere Kündigungsschutz sein. Auch dann ist eine Kündigung für Sie nicht ohne Weiteres möglich. Sie benötigen die Zustimmung einer Behörde oder des Betriebsrats. Da Sie bei einer Befristung aber keine Kündigung aussprechen müssen, umgehen Sie damit auch den besonderen Kündigungsschutz.
Sie können mit einem befristeten Arbeitsvertrag auch mögliche andere Fallstricke ausschließen. Das gilt zum Beispiel für
- Probleme beim Nachweis des Zugangs der Kündigungserklärung,
- das Einhalten der Kündigungsfrist oder
- die Anhörung des Betriebsrats.
Also: Probezeit und Befristung vereinbaren – so sind Sie auf der sicheren Seite!