Die Frage: Was kann ich tun, wenn ein Azubi auch nach mehreren Ermahnungen seine Arbeitszeit (40 Stunden/Woche) zum wiederholten Male nicht einhält?
Abmahnung schreiben und mit Kündigung drohen
Die Antwort: In diesem Fall können Sie eine Abmahnung schreiben und darin auch eine Kündigung androhen. Beachten Sie, dass Sie in der Abmahnung genau erwähnen müssen, wann der Azubi wie viel Arbeitszeit versäumt hat. Bessert sich sein Verhalten nicht, ist es ratsam, noch einmal abzumahnen (ebenfalls konkret und mit Bezug auf die erste Abmahnung). Tritt weiterhin keine Besserung ein und Sie können die regelmäßigen Fehlstunden nachweisen, kommt eine außerordentliche Kündigung in Betracht.
Tipp: Auch in der Kündigung sollten Sie exakt dieses Fehlverhalten benennen. Ihre Kündigung darf inhaltlich auf keinen Fall den Abmahnungen widersprechen. Achten Sie zudem darauf, dass zwischen den einzelnen Schreiben jeweils ausreichend Zeit liegt, in der der Auszubildende sein Verhalten tatsächlich bessern könnte. Denn dann hätten Sie das wichtigste Ziel erreicht: Die Ausbildung kann mit eingehaltenen Arbeitszeiten fortgesetzt werden.
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