Kündigung wegen Entzug der betrieblichen Fahrerlaubnis
Neben dem allgemein gültigen Führerschein spielt im Arbeitsleben oft auch eine spezielle betriebliche Fahrerlaubnis eine Rolle. Was aber kann drohen, wenn diese entzogen wird? Ein Arbeitnehmer war als Omnibusfahrer beschäftigt. Nach einer internen „Dienstanweisung für den Fahrdienst“ war dazu auch eine betriebliche Fahrerlaubnis nötig. Als bei dem Arbeitnehmer straßenverkehrsrechtliche Verstöße festgestellt wurden, entzog der Arbeitgeber ihm – nach einer Anhörung – diese spezielle betriebliche Fahrerlaubnis. Und nicht nur das: Wegen Verlustes dieses „Firmen-Führerscheins“ kündigte ihm sein Arbeitgeber dann noch personenbedingt.
Kündigung: Entzug der betrieblichen Fahrerlaubnis reicht nicht aus
Der Arbeitnehmer klagte daraufhin und gewann. Grund: Wird einem Arbeitnehmer eine zusätzlich zum amtlichen Führerschein erteilte betriebliche Fahrerlaubnis entzogen, rechtfertigt dies für sich noch keine personenbedingte Kündigung. Anderenfalls hätte es der Arbeitgeber ja in der Hand, sich leicht eine rechtssichere Kündigung „zu basteln“ und so den gesetzlichen Kündigungsschutz auszuhebeln.
Entzug der gesetzlichen Fahrerlaubnis kann Küdigung rechtfertigen
Beachten Sie: Anders ist das Ergebnis beim Entzug der gesetzlichen Fahrerlaubnis. Wird diese entzogen, ist Ihr Arbeitnehmer im Job aber auf diese angewiesen und gibt es auch keine andere Einsatzmöglichkeit, dann kann eine personenbedingte Kündigung gerechtfertigt sein.