Frage: Gestern habe ich erfahren, dass einer meiner Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz mehrmals fast 2 Stunden früher verlassen hat. An der Stechuhr gab er aber andere Arbeitszeiten ein. Das bezeugen mehrere Kollegen. Ich bin darauf angewiesen und ich erwarte es auch, dass ich meinen Mitarbeitern vertrauen kann. Wenn ich jetzt dieses Fehlverhalten durchgehen lasse, mache ich mich unglaubwürdig und womöglich macht dann in meiner Abteilung Bummelei Schule. Wie ist meine rechtliche Position, wenn ich dem Mitarbeiter wegen Arbeitszeitbetrugs fristlos kündige?
Fristlose Kündigung nach Arbeitsteitbetrug ist rechtens
Antwort: Die Richter am Arbeitsgericht (ArbG) Frankfurt entschieden in einem ähnlichen Fall folgendermaßen: Ein Arbeitgeber hatte durch Nachforschungen erfahren, dass ein Mitarbeiter Arbeitszeiten in die Stechuhr eingetippt hatte, die nicht mit seinen tatsächlich gearbeiteten Zeiten übereinstimmten. Zu seiner Verteidigung führte der Mitarbeiter aus, dass er dies schon seit längerer Zeit so gehandhabt habe. Denn er sei der Meinung, dass er nicht nach Stunden, sondern nach Arbeitsergebnissen bezahlt werde. Für den Arbeitgeber sei daher ein Schaden erst gar nicht entstanden. Die Richter gaben aber dem Arbeitgeber Recht. Er muss sich derartige Unkorrektheiten nicht länger gefallen lassen. Nachdem der Mitarbeiter freimütig bekannt hat, die Arbeitszeiten schon längere Zeit manipuliert zu haben, war auch keine besondere Abmahnung mehr erforderlich (ArbG Frankfurt, 30.11.04, 18/2 Ca 4896/03).
Fristlose Kündigung: Manipulation ist Urkundenfälschung
Fazit für Sie: Manipulationen an Arbeitszeiterfassungsgeräten erfüllen den Straftatbestand der Urkundenfälschung und des Betruges und rechtfertigen eine fristlose Kündigung.