Antwort: Sofern die Vorwürfe gegen Sie nicht belegbar sind, stellt dieses Verhalten eine schwere Verletzung der Loyalitätspflicht dar.
Ihre Mitarbeiter dürfen den Ruf Ihres Betriebs oder Ihren Ruf als Arbeitgeber nicht nachhaltig schädigen. Tun Sie es dennoch, ohne vorab eine innerbetriebliche Abhilfe versucht zu haben, ist im Einzelfall eine Kündigung gerechtfertigt.