Die Antwort: Befinden Sie sich in einem Kündigungsrechtsstreit, dann können Sie Ihren Arbeitnehmer vom Ablauf der Kündigungsfrist an, bzw. in Ihrem Fall vom letzten Arbeitstag an, bis zum Ende des Prozesses weiter beschäftigen. Diese Vereinbarung müssen Sie aber schriftlich abschließen. Das Prozessrechtsarbeitsverhältnis ist ein befristeter Arbeitsvertrag. Missachten Sie die Schriftform, dann sind Sie ein – neues – unbefristetes Arbeitsverhältnis eingegangen.
Verwenden Sie die folgende Musterformulierung:
„Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbaren für die Dauer des vor dem Arbeitsgericht in ... geführten Kündigungsrechtsstreits (Aktenzeichen ...) die befristete Beschäftigung des Arbeitnehmers im Rahmen eines Prozessrechtsarbeitsverhältnisses.
Dieses beginnt am ... Das Prozessrechtsarbeitsverhältnis ist befristet und endet mit rechtskräftiger Entscheidung des oben bezeichneten Rechtsstreits, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es endet auch durch einen den Rechtsstreit beendenden Vergleich. Im Übrigen gelten während seiner Dauer die Bedingungen des Arbeitsvertrags vom ... unverändert fort.“
Ort, Datum
Unterschrift Unterschrift
Arbeitgeber Arbeitnehmer