Kündigung: Annahme unter Vorbehalt
Wenn Sie die außerordentliche Änderungskündigung unter Vorbehalt annehmen wollen, müssen Sie diesen Vorbehalt nach der geltenden Rechtsprechung „unverzüglich“, d. h. „ohne schuldhaftes Zögern“ erklären. Das heißt zwar nicht, dass Sie sofort reagieren müssen. Sie haben durchaus das Recht auf einige Tage Bedenkzeit, in denen Sie sich Rat bei einem Rechtsanwalt einholen können. Allerdings ist die Frist für die Erklärung der Annahme unter Vorbehalt bei einer außerordentlichen Änderungskündigung gegenüber einer normalen Änderungskündigung deutlich verkürzt und rechtlich auch nicht klar definiert.
Kündigung: Worauf Sie bei einer Änderungskündigung achten sollten
Diese Punkte prüfen die Gerichte bei einer außerordentlichen Änderungskündigung:
- Hat der Arbeitgeber einen wichtigen Grund dafür die bisherigen Arbeitsbedingungen mit sofortiger Wirkung, d. h. vor Ablauf der Kündigungsfristen zu ändern?
- Sind die allgemeinen rechtlichen Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung erfüllt?
- Kann der Arbeitgeber die mit der Kündigung verbundene sofortige Änderung (Verschlechterung) der Arbeitsbedingungen überhaupt vor Gericht rechtfertigen?