Frage: Wir haben sie sofort wiederholt aufgefordert, uns die Passwörter zu nennen. Nachdem sich die Mitarbeiterin weiter standhaft weigert, erwägen wir eine fristlose Kündigung. Haben wir Aussichten auf Erfolg?
Antwort: Das lässt sich eindeutig bejahen. Denn in einem ähnlichen Fall hatte das LAG Frankfurt bereits vor Jahren eine fristlose Kündigung für rechtmäßig erklärt (13.5.2002, 13 Sa 1268/01). Die Kündigung allein bringt Ihnen aber noch nicht die Passwörter wieder. Hier müssen Sie die Mitarbeiterin ggf. noch auf Bekanntgabe der Zugriffswörter vor dem Arbeitsgericht verklagen.Generell sollten Sie noch wissen: Passwörter sind zu Zwecken des Datenschutzes sehr sinnvoll. Nur der konkrete Mitarbeiter sollte sein Passwort kennen und ca. alle 3 bis 4 Monate ändern.