Der Fall: Ein Arbeitnehmer sollte in der Probezeit wegen Leistungsmängeln entlassen werden. Vorher informierte der Arbeitgeber den Betriebsrat über seine Kündigungsgründe, nicht aber über das Alter und die Unterhaltspflichten des Mitarbeiters. Der Mitarbeiter hielt die Kündigung deshalb für unwirksam und klagte.
Kündigung in den ersten sechs Monaten ohne sozial rechtfertigende Gründe
Die Entscheidung: Die Klage scheiterte erst vor dem BAG. In den ersten 6 Beschäftigungsmonaten dürfen Sie ohne sozial rechtfertigenden Grund kündigen. Lebensalter und Unterhaltspflichten spielten daher rechtlich keine Rolle (BAG, 23.4.2009, 6 AZR 516/08).
Wann Ihre Kündigung dennoch unwirksam wird
Beachten Sie: Unzureichende Information des Betriebsrats kann durchaus dazu führen, dass Ihre Kündigung unwirksam wird. Zur Sicherheit sollten Sie daher folgende Angaben zur Person des Mitarbeiters machen: Name, Anschrift, Alter, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Familienstand, Zahl der Kinder, besondere soziale Umstände (z.B. Schwerbehinderung). Zudem müssen Sie den Betriebsrat über die Art der Kündigung (ordentlich oder außerordentlich) und die Kündigungsgründe informieren.