Das Arbeitsgericht Frankfurt a.M. entschied gegen sie: Wer private Briefe auf Firmenkosten verschickt, muss damit rechnen, fristlos entlassen zu werden. Das gilt auch dann, wenn der Schaden für das Unternehmen gering ist.
Tipp: Es gilt der Grundsatz: Wer stiehlt, fliegt. Doch leider entscheiden die Arbeitsgerichte in Deutschland hier recht unterschiedlich. Die Kündigung als solche wird zwar bei (bewiesenem) Diebstahl nicht in Frage gestellt, doch oft wird um die Frage gestritten: Ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt oder hätte eine Kündigung unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist auch genügt.
Sprechen Sie deshalb IMMER neben der fristlosen hilfsweise auch die ordentliche Kündigung aus. Sonst riskieren Sie, dass Ihre Kündigung als Ganzes kassiert wird und Sie dann noch einmal neu und ordentlich kündigen müssen mit entsprechend nach hinten verlängerter Kündigungsfrist.