Frage:
Antwort: Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende heißt, dass ab dem Zeitpunkt der Kündigung an bis zum nächsten Monatsende gewartet wird und ab dann erst die 4 Wochen zählen. Beispiel: Um zum 1. März den Mitarbeiter los zu sein, müssten Sie spätestens zum 31.1. (also zum Monatsende) kündigen. von dort aus zählen dann 4 Wochen, nämlich die Wochen vom 1.2.-29.2. (Kalenderwochen 6, 7, 8 und 9), das sind dann die 4 Wochen.
Kündigungstermin und Kündigungsfrist
Hintergrund ist: Wenn Sie einem Ihrer Arbeitnehmer kündigen wollen, dann müssen Sie 2 Begriffe kennen – und vor allem auseinander halten:
- den Kündigungstermin und
- die Kündigungsfrist
Im Falle einer Kündigung endet das Arbeitsverhältnis im Normalfall nicht sofort, sondern erst mit Ablauf eines bestimmten Datums. Dies ist der Kündigungstermin.
Beispiel: Sie kündigen Frau Bechtold am 13.11. zum 31.12. Das zweitgenannte Datum ist der Kündigungstermin. Erst mit Ablauf dieses Tages, des 31.12., endet das Arbeitsverhältnis.
Die Kündigungsfrist hingegen ist die Zeitspanne, die zwischen dem Ausspruch der Kündigung und dem Kündigungstermin liegen muss. Manchmal wird es sich nur um Tage, meistens aber um Wochen oder Monate handeln.
Beispiel: Sie wollen Herrn Günther zum 31.11. kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate. In diesem Fall muss Herr Günther die Kündigung spätestens am 30. 9. in den Händen halten. Nur dann ist die Kündigungsfrist von 2 Monaten gewahrt. Es schadet natürlich nicht, wenn Sie Herrn Günther die Kündigung schon einige Tage früher aushändigen, z. B. Anfang Januar.
Wichtig: Die Kündigungsfrist können Sie nicht nach eigenem Gutdünken festlegen. Sie ist gesetzlich oder vertraglich vorgegeben.
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